Artikel 260 CRR (VO (EU) 2013/575)
Behandlung von STS-Verbriefungen beim SEC-IRBA
Beim SEC-IRBA wird das Risikogewicht für eine Position in einer STS-Verbriefung gemäß Artikel 259 berechnet, wobei allerdings folgende Änderungen vorzunehmen sind:
Risikogewichtsuntergrenze für vorrangige Verbriefungspositionen = 10 %
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