Artikel 278 CRR (VO (EU) 2013/575)

Potenzieller künftiger Risikopositionswert

(1) Die Institute berechnen den potenziellen künftigen Risikopositionswert eines Netting-Satzes wie folgt:

PFE MultiplikatoraAddOna

dabei gilt:

PFE=
der potenzielle künftige Risikopositionswert;
a=
der Index, der die in die Berechnung des potenziellen künftigen Risikopositionswerts des Netting-Satzes einbezogenen Risikokategorien bezeichnet;
AddOn(a)=
der Aufschlag für die Risikokategorie  „a” , jeweils berechnet nach den Artikeln 280a bis 280f; und
Multiplikator=
der Multiplikationsfaktor, berechnet nach der Formel gemäß Absatz 3.

Für die Zwecke dieser Berechnung berücksichtigen die Institute bei der Berechnung des potenziellen künftigen Risikopositionswerts eines Netting-Satzes den Aufschlag für eine bestimmte Risikokategorie, wenn zumindest ein Geschäft des Netting-Satzes dieser Risikokategorie zugeordnet wurde.

(2) Der potenzielle künftige Risikopositionswert von mehreren Netting-Sätzen, die einer Nachschussvereinbarung unterliegen, im Sinne von Artikel 275 Absatz 3 errechnet sich als Summe der potenziellen künftigen Risikopositionswerte aller einzelnen Netting-Sätze, als wären diese nicht Gegenstand irgendeiner Nachschussvereinbarung.

(3) Für die Zwecke von Absatz 1 wird der Multiplikator wie folgt berechnet:

Multiplikator = 1 if z ≥ 0
Min1, Floorm1Floormexp zy if z0

dabei gilt:

    Floorm = 5 %;

    y = 2 · (1 – Floorm) · ΣaAddOn(a)

z = CMV – NICA für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 1
CMV – VM – NICA für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 2
CMVi – NICAi für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 3
NICAi=
der unabhängige Netto-Sicherheitenbetrag, der nur für im Netting-Satz  „i” enthaltene Geschäfte berechnet wird. NICAi wird nach Maßgabe der Nachschussvereinbarung auf Ebene der Geschäfte oder auf Ebene des Netting-Satzes berechnet.

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