Artikel 278 CRR (VO (EU) 2013/575)
Potenzieller künftiger Risikopositionswert
(1) Die Institute berechnen den potenziellen künftigen Risikopositionswert eines Netting-Satzes wie folgt:
dabei gilt:
- PFE=
- der potenzielle künftige Risikopositionswert;
- a=
- der Index, der die in die Berechnung des potenziellen künftigen Risikopositionswerts des Netting-Satzes einbezogenen Risikokategorien bezeichnet;
- AddOn(a)=
- der Aufschlag für die Risikokategorie „a” , jeweils berechnet nach den Artikeln 280a bis 280f; und
- Multiplikator=
- der Multiplikationsfaktor, berechnet nach der Formel gemäß Absatz 3.
Für die Zwecke dieser Berechnung berücksichtigen die Institute bei der Berechnung des potenziellen künftigen Risikopositionswerts eines Netting-Satzes den Aufschlag für eine bestimmte Risikokategorie, wenn zumindest ein Geschäft des Netting-Satzes dieser Risikokategorie zugeordnet wurde.
(2) Der potenzielle künftige Risikopositionswert von mehreren Netting-Sätzen, die einer Nachschussvereinbarung unterliegen, im Sinne von Artikel 275 Absatz 3 errechnet sich als Summe der potenziellen künftigen Risikopositionswerte aller einzelnen Netting-Sätze, als wären diese nicht Gegenstand irgendeiner Nachschussvereinbarung.
(3) Für die Zwecke von Absatz 1 wird der Multiplikator wie folgt berechnet:
Multiplikator = | 1 if z ≥ 0 | |
|
dabei gilt:
Floorm = 5 %;
y = 2 · (1 – Floorm) · ΣaAddOn(a)
z = | CMV – NICA für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 1 | |
CMV – VM – NICA für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 2 | ||
CMVi – NICAi für Netting-Sätze nach Artikel 275 Absatz 3 |
- NICAi=
- der unabhängige Netto-Sicherheitenbetrag, der nur für im Netting-Satz „i” enthaltene Geschäfte berechnet wird. NICAi wird nach Maßgabe der Nachschussvereinbarung auf Ebene der Geschäfte oder auf Ebene des Netting-Satzes berechnet.
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