Artikel 280f CRR (VO (EU) 2013/575)

Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken”

(1) Für die Zwecke von Artikel 278 berechnen die Institute den Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken” eines bestimmten Netting-Satzes wie folgt:

AddOnOther j AddOnOtherj

dabei gilt:

AddOnOther=
der Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken” ;
j=
der Index, der die gemäß Artikel 277a Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 277a Absatz 2 für den Netting-Satz geschaffenen Hedging-Sätze für die Kategorie „sonstige Risiken” bezeichnet; und
AddOnOtherj =
der Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken” für den Hedging-Satz  „j” , berechnet gemäß Absatz 2.

(2) Die Institute berechnen den Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken” für den Hedging-Satz  „j” wie folgt:

AddOnOtherj єjSFOtherEffNotOtherj

dabei gilt:

AddOnOtherj =
der Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken” für den Hedging-Satz  „j” ;
єj=
der Aufsichtsfaktor-Koeffizient des Hedging-Satzes  „j” , ermittelt gemäß Artikel 280; und
SFOther=
der Aufsichtsfaktor für die Kategorie „sonstige Risiken” mit einem Wert von 8 %;
EffNotOtherj =

der effektive Nominalwert des Hedging-Satzes  „j” , berechnet wie folgt:

EffNotOtherj l ∈ Hedging-Satz j Risikopositionl

dabei gilt:

l=
der Index, der die Risikoposition bezeichnet.

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