Artikel 280f CRR (VO (EU) 2013/575)
Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken”
(1) Für die Zwecke von Artikel 278 berechnen die Institute den Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken” eines bestimmten Netting-Satzes wie folgt:
dabei gilt:
- AddOnOther=
- der Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken” ;
- j=
- der Index, der die gemäß Artikel 277a Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 277a Absatz 2 für den Netting-Satz geschaffenen Hedging-Sätze für die Kategorie „sonstige Risiken” bezeichnet; und
-
AddOn Other j - der Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken” für den Hedging-Satz „j” , berechnet gemäß Absatz 2.
(2) Die Institute berechnen den Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken” für den Hedging-Satz „j” wie folgt:
dabei gilt:
-
AddOn Other j - der Aufschlag für die Kategorie „sonstige Risiken” für den Hedging-Satz „j” ;
- єj=
- der Aufsichtsfaktor-Koeffizient des Hedging-Satzes „j” , ermittelt gemäß Artikel 280; und
- SFOther=
- der Aufsichtsfaktor für die Kategorie „sonstige Risiken” mit einem Wert von 8 %;
-
EffNot Other j -
der effektive Nominalwert des Hedging-Satzes „j” , berechnet wie folgt:
EffNot Other j l ∈ Hedging-Satz j l dabei gilt:
- l=
- der Index, der die Risikoposition bezeichnet.
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