Artikel 288 CRR (VO (EU) 2013/575)
Überprüfung des CCR-Managementsystems
Ein Institut unterzieht sein CCR-Managementsystem im Rahmen seiner Innenrevision regelmäßig einer unabhängigen Überprüfung. Diese schließt die Tätigkeiten der nach Artikel 287 vorgeschriebenen Abteilungen für die Risikoüberwachung und die Sicherheitenverwaltung ein und umfasst mindestens Folgendes:
- a)
- die Angemessenheit der in Artikel 286 vorgeschriebenen Dokumentation von CCR-Managementsystem und -verfahren,
- b)
- die Organisation der nach Artikel 287 Absatz 1 Buchstabe a vorgeschriebenen Abteilung für die Überwachung des Gegenparteiausfallrisikos,
- c)
- die Organisation der nach Artikel 287 Absatz 1 Buchstabe b vorgeschriebenen Abteilung für die Sicherheitenverwaltung,
- d)
- die Einbettung der CCR-Messung in das tägliche Risikomanagement,
- e)
- das Genehmigungsverfahren für die von den Mitarbeitern des Handels- und des Abwicklungsbereichs verwendeten Risikobepreisungsmodelle und Bewertungssysteme,
- f)
- die Validierung aller wesentlichen Änderungen beim CCR-Messverfahren,
- g)
- den Umfang der vom Risikomessmodell erfassten Gegenparteiausfallrisiken,
- h)
- die Integrität des Managementinformationssystems,
- i)
- die Genauigkeit und Vollständigkeit der CCR-Daten,
- j)
- die genaue Abbildung der rechtlichen Bedingungen von Sicherheiten- und Nettingvereinbarungen in der Messung der Wiederbeschaffungswerte,
- k)
- die Verifizierung der Schlüssigkeit, Zeitnähe und Verlässlichkeit der für interne Modelle verwendeten Datenquellen, wozu auch deren Unabhängigkeit zählt,
- l)
- die Genauigkeit und Angemessenheit der Annahmen in Bezug auf Volatilitäten und Korrelationen,
- m)
- die Genauigkeit der Bewertungs- und Risikotransformationsberechnungen,
- n)
- die Verifizierung der Modellgenauigkeit durch häufige Rückvergleiche im Sinne von Artikel 293 Absatz 1 Buchstaben b bis e,
- o)
- die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Anforderungen durch die Abteilungen für die Überwachung des Gegenparteiausfallrisikos und die Sicherheitenverwaltung.
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