Artikel 325ao CRR (VO (EU) 2013/575)

Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen für das Kreditspreadrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen

(1) Der Korrelationsparameter γbc wird für die Aggregation von Sensitivitäten zwischen verschiedenen Unterklassen auf 0 % festgesetzt.

(2) Die Eigenmittelanforderung der Unterklasse 25 wird dem Gesamtkapital der Risikoklasse hinzuaddiert; es werden keine Diversifizierungs- oder Absicherungseffekte mit anderen Unterklassen anerkannt.

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