Artikel 325ax CRR (VO (EU) 2013/575)
Risikogewichte für Vega- und Krümmungsrisiken
(1) Die Unterklassen für Vega-Risikofaktoren entsprechen den Unterklassen, die gemäß Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 für Delta-Risikofaktoren festgelegt wurden.
(2) Die risikogewichteten Positionsbeträge für Sensitivitäten gegenüber Vega-Risikofaktoren werden gemäß der Risikoklasse der Risikofaktoren wie folgt zugewiesen:
Risikoklasse | Risikogewichtete Positionsbeträge |
---|---|
Allgemeines Zinsrisiko | 100 % |
CSR bei Nicht-Verbriefungen | 100 % |
CSR bei Verbriefungen (ACTP) | 100 % |
CSR bei Verbriefungen (Nicht-ACTP) | 100 % |
Aktienkurs (hohe Marktkapitalisierung und Indizes) | 77,78 % |
Aktienkurs (geringe Marktkapitalisierung und sonstige Sektoren) | 100 % |
Warenposition | 100 % |
Fremdwährung | 100 % |
(3) Der in Absatz 2 genannte Anteil ist abhängig von der angenommenen Liquidität des jeweiligen Risikofaktortyps gemäß folgender Formel:
dabei gilt:
RWk = das Risikogewicht für einen bestimmten Vega-Risikofaktor k;
RWσ wird auf 55 % festgesetzt; und
LHrisk class entspricht dem regulierungsrechtlichen Liquiditätshorizont, der bei der Bestimmung jedes Vega-Risikofaktors k vorgegeben wird. LHrisk class wird gemäß folgender Tabelle bestimmt:
Risikoklasse | LHRisikoklasse | Risikogewichte |
---|---|---|
Allgemeines Zinsrisiko | 60 | 100 % |
Kreditspreadrisiko bei Nicht-Verbriefungspositionen | 120 | 100 % |
Kreditspreadrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen | 120 | 100 % |
Kreditspreadrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen | 120 | 100 % |
Aktienkurs (hohe Marktkapitalisierung und Indizes) | 20 | 77,78 % |
Aktienkurs (geringe Marktkapitalisierung und sonstige Sektoren) | 60 | 100 % |
Waren | 120 | 100 % |
Fremdwährung | 40 | 100 % |
(4) Im Hinblick auf das Krümmungsrisiko werden — vorbehaltlich anderer Vorgaben in diesem Kapitel — die im Zusammenhang mit dem Delta-Faktor-Risiko gemäß Unterabschnitt 1 verwendeten Unterklassen angewandt.
(5) Im Hinblick auf Krümmungsrisikofaktoren des Fremdwährungsrisikos und des Aktienkursrisikos werden die Risikogewichte des Krümmungsrisikos als relative Verschiebungen entsprechend den Risikogewichten des Delta-Faktor-Risikos gemäß Unterabschnitt 1 angewandt.
(6) Im Hinblick auf Krümmungsrisikofaktoren des allgemeinen Zinsrisikos, Kreditspreadrisikos und Warenpositionsrisikos wird das Risikogewicht des Krümmungsrisikos als parallele Verschiebung aller Scheitelpunkte jeder Kurve auf der Grundlage des höchsten in Unterabschnitt 1 für die jeweilige Unterklasse genannten Delta-Risikogewichts angewandt.
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