Artikel 325y CRR (VO (EU) 2013/575)

Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko

(1) Die JTD-Nettobeträge werden unabhängig von der Art der Gegenpartei mit den ihrer Bonität entsprechenden, in Tabelle 2 spezifizierten Ausfallrisikogewichten multipliziert:

Tabelle 2

Bonitätskategorie Ausfallrisikogewicht
Bonitätsstufe 1 0,5 %
Bonitätsstufe 2 3 %
Bonitätsstufe 3 6 %
Bonitätsstufe 4 15 %
Bonitätsstufe 5 30 %
Bonitätsstufe 6 50 %
Nicht bewertet 15 %
Ausgefallen 100 %

(2) Risikopositionen, denen gemäß dem Standardansatz für das Kreditrisiko gemäß Titel II Kapitel 2 ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen würde, erhalten bezüglich der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko ein Risikogewicht von 0 %.

(3) Der gewichtete Netto-JTD wird in folgende Unterklassen eingeteilt: Unternehmen, Staaten und Gebietskörperschaften/Kommunen.

(4) Die gewichteten JTD-Nettobeträge werden innerhalb jeder Unterklasse nach folgender Formel aggregiert:

    DRCb = max {(Σi ∈ long RWi · net JTDi) WtS · (Σi ∈ short RWi |net JTDi|); 0}

    dabei gilt:

    DRCb=
    die Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko für Unterklasse b;
    i=
    der Index eines Instruments der Unterklasse b;
    RWi=
    das Risikogewicht; und
    WtS=

    eine Quote zur Berücksichtigung der Vorteile von Sicherungsbeziehungen innerhalb einer Unterklasse, berechnet wie folgt:

    WtS netJTDlong netJTDlongnetJTDshort

Für die Zwecke der Berechnung von DRCb und WtS werden die Kauf- und Verkaufspositionen für alle Positionen einer Unterklasse unabhängig von der Bonitätsstufe der betreffenden Positionen zu unterklassespezifischen Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko aggregiert.

(5) Die endgültige Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko bei Nicht-Verbriefungspositionen wird als einfache Summe der Eigenmittelanforderungen auf Ebene der Unterklasse berechnet.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.