Artikel 325y CRR (VO (EU) 2013/575)
Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko
(1) Die JTD-Nettobeträge werden unabhängig von der Art der Gegenpartei mit den ihrer Bonität entsprechenden, in Tabelle 2 spezifizierten Ausfallrisikogewichten multipliziert:
Bonitätskategorie | Ausfallrisikogewicht |
---|---|
Bonitätsstufe 1 | 0,5 % |
Bonitätsstufe 2 | 3 % |
Bonitätsstufe 3 | 6 % |
Bonitätsstufe 4 | 15 % |
Bonitätsstufe 5 | 30 % |
Bonitätsstufe 6 | 50 % |
Nicht bewertet | 15 % |
Ausgefallen | 100 % |
(2) Risikopositionen, denen gemäß dem Standardansatz für das Kreditrisiko gemäß Titel II Kapitel 2 ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen würde, erhalten bezüglich der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko ein Risikogewicht von 0 %.
(3) Der gewichtete Netto-JTD wird in folgende Unterklassen eingeteilt: Unternehmen, Staaten und Gebietskörperschaften/Kommunen.
(4) Die gewichteten JTD-Nettobeträge werden innerhalb jeder Unterklasse nach folgender Formel aggregiert:
- DRCb=
- die Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko für Unterklasse b;
- i=
- der Index eines Instruments der Unterklasse b;
- RWi=
- das Risikogewicht; und
- WtS=
-
eine Quote zur Berücksichtigung der Vorteile von Sicherungsbeziehungen innerhalb einer Unterklasse, berechnet wie folgt:
WtS netJTD long netJTD long netJTD short
DRCb = max {(Σi ∈ long RWi · net JTDi) WtS · (Σi ∈ short RWi |net JTDi|); 0}
dabei gilt:
Für die Zwecke der Berechnung von DRCb und WtS werden die Kauf- und Verkaufspositionen für alle Positionen einer Unterklasse unabhängig von der Bonitätsstufe der betreffenden Positionen zu unterklassespezifischen Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko aggregiert.
(5) Die endgültige Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko bei Nicht-Verbriefungspositionen wird als einfache Summe der Eigenmittelanforderungen auf Ebene der Unterklasse berechnet.
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