Gesetze.legal
  1. Gesetze
  2. Europäisches Sekundärrecht
  3. CRR (VO (EU) 2013/575)
  4. Artikel 339

Artikel 339 CRR (VO (EU) 2013/575)

Laufzeitbezogene Berechnung des allgemeinen Risikos

Artikel 338Artikel 340

(1) Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das allgemeine Risiko sind alle Positionen wie in Absatz 2 erläutert gemäß ihrer Laufzeit zu gewichten, um den Betrag der erforderlichen Eigenmittel zu ermitteln. Diese Eigenmittelanforderung wird verringert, wenn sich innerhalb des gleichen Laufzeitbands gewichtete Positionen mit entgegengesetzten Vorzeichen gegenüberstehen. Die Eigenmittelanforderung darf auch gesenkt werden, wenn die gewichteten Positionen mit entgegengesetzten Vorzeichen in unterschiedliche Laufzeitbänder fallen, wobei der Umfang dieser Senkung einerseits davon abhängt, ob die beiden Positionen in die gleiche Zone fallen, und andererseits von den jeweiligen Zonen abhängig ist, in die sie fallen.

(2) Das Institut ordnet seine Nettopositionen in die entsprechenden Laufzeitbänder in der zweiten bzw. dritten Spalte von Tabelle 2 in Absatz 4 ein. Dabei legt es im Fall festverzinslicher Wertpapiere die Restlaufzeit zugrunde und im Fall von Wertpapieren, deren Zinssatz bis zur Tilgung variabel ist, den Zeitraum bis zur nächsten Zinsfestsetzung. Außerdem unterscheidet es zwischen Schuldtiteln mit einem Coupon von 3 % oder mehr und solchen mit einem Coupon von weniger als 3 % und ordnet diese entsprechend in die zweite oder dritte Spalte von Tabelle 2 ein. Dann multipliziert es jedes Wertpapier mit der in der vierten Spalte von Tabelle 2 für das betreffende Laufzeitband angegebenen Gewichtung.

(3) Anschließend ermittelt das Institut für jedes Laufzeitband die Summe der gewichteten Kaufpositionen sowie die Summe der gewichteten Verkaufspositionen. Der Betrag der erstgenannten Positionen, die innerhalb jedes Laufzeitbands gegen die letztgenannten aufgerechnet werden, entspricht der ausgeglichenen gewichteten Position für das betreffende Laufzeitband, während die verbleibende Kauf- oder Verkaufsposition die nicht ausgeglichene gewichtete Position für das Laufzeitband darstellt. Anschließend wird die Gesamtsumme der ausgeglichenen gewichteten Positionen sämtlicher Laufzeitbänder errechnet.

(4) Das Institut errechnet die Gesamtbeträge der nicht ausgeglichenen gewichteten Kaufpositionen für die in den einzelnen Zonen von Tabelle 2 enthaltenen Bänder, um für jede Zone die nicht ausgeglichene gewichtete Kaufposition zu ermitteln. Entsprechend wird die Summe der nicht ausgeglichenen gewichteten Verkaufspositionen für jedes Laufzeitband in einer bestimmten Zone ermittelt, um die nicht ausgeglichene gewichtete Verkaufsposition für diese Zone zu erhalten. Der Teil der nicht ausgeglichenen gewichteten Kaufpositionen für eine bestimmte Zone, der durch die nicht ausgeglichene gewichtete Verkaufsposition für dieselbe Zone ausgeglichen wird, ist die ausgeglichene gewichtete Position für die betreffende Zone. Der Teil der nicht ausgeglichenen gewichteten Kaufposition bzw. nicht ausgeglichenen gewichteten Verkaufsposition für eine Zone, der nicht in dieser Weise ausgeglichen werden kann, stellt die nicht ausgeglichene gewichtete Position für die betreffende Zone dar.

Tabelle 2

Zone Laufzeitband Gewicht (in %) Angenommene Zinssatzänderung (in %)
Coupon von 3 % oder mehr Coupon von weniger als 3 %
Eins 0 ≤ 1 Monat 0 ≤ 1 Monat 0,00 —
> 1 ≤ 3 Monate > 1 ≤ 3 Monate 0,20 1,00
> 3 ≤ 6 Monate > 3 ≤ 6 Monate 0,40 1,00
> 6 ≤ 12 Monate > 6 ≤ 12 Monate 0,70 1,00
Zwei 1 ≤ 2 Jahre 1,0 ≤ 1,9 Jahre 1,25 0,90
2 ≤ 3 Jahre 1,9 ≤ 2,8 Jahre 1,75 0,80
3 ≤ 4 Jahre 2,8 ≤ 3,6 Jahre 2,25 0,75
Drei 4 ≤ 5 Jahre 3,6 ≤ 4,3 Jahre 2,75 0,75
5 ≤ 7 Jahre 4,3 ≤ 5,7 Jahre 3,25 0,70
7 ≤ 10 Jahre 5,7 ≤ 7,3 Jahre 3,75 0,65
10 ≤ 15 Jahre 7,3 ≤ 9,3 Jahre 4,50 0,60
15 ≤ 20 Jahre 9,3 ≤ 10,6 Jahre 5,25 0,60
> 20 Jahre 10,6 ≤ 12,0 Jahre 6,00 0,60
12,0 ≤ 20,0 Jahre 8,00 0,60
> 20 Jahre 12,50 0,60

(5) Der Betrag der nicht ausgeglichenen gewichteten Kauf- oder Verkaufsposition in Zone eins, der durch die nicht ausgeglichene gewichtete Verkaufs- oder Kaufposition in Zone zwei ausgeglichen wird, entspricht dann der ausgeglichenen gewichteten Position zwischen Zone eins und zwei. Dann wird die gleiche Rechenoperation für jenen Teil der nicht ausgeglichenen gewichteten Position in Zone zwei, der übrig geblieben ist, und die nicht ausgeglichene gewichtete Position in Zone drei durchgeführt, um die ausgeglichene gewichtete Position zwischen den Zonen zwei und drei zu erhalten.

(6) Das Institut kann die Reihenfolge nach Absatz 5 umkehren und zunächst die ausgeglichene gewichtete Position zwischen Zone zwei und drei berechnen, bevor es die entsprechende Position zwischen Zone eins und zwei berechnet.

(7) Der Restbetrag der nicht ausgeglichenen gewichteten Position in Zone eins wird dann mit dem Restbetrag für Zone drei ausgeglichen, nachdem letztere Zone mit Zone zwei ausgeglichen wurde, um die ausgeglichene gewichtete Position zwischen den Zonen eins und drei zu ermitteln.

(8) Die Restpositionen aus den drei gesonderten Ausgleichsrechnungen gemäß den Absätzen 5, 6 und 7 werden addiert.

(9) Die Eigenmittelanforderung des Instituts errechnet sich als die Summe aus

a)
10 % der Summe der ausgeglichenen gewichteten Positionen in sämtlichen Laufzeitbändern;
b)
40 % der ausgeglichenen gewichteten Position in Zone eins;
c)
30 % der ausgeglichenen gewichteten Position in Zone zwei;
d)
30 % der ausgeglichenen gewichteten Position in Zone drei;
e)
40 % der ausgeglichenen gewichteten Positionen zwischen Zone eins und Zone zwei sowie zwischen Zone zwei und Zone drei;
f)
150 % der ausgeglichenen gewichteten Position zwischen Zone eins und drei;
g)
100 % des Restbetrags der nicht ausgeglichenen gewichteten Positionen.

© Europäische Union 1998-2021

Artikel 338Artikel 340

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.

© 2019-2025 Gesetze.legal
Einwilligung(en) verwalten
Nutzungsbedingungen
Datenschutz
Impressum
Artikel 338
Eigenmittelanforderung für das Korrelationshandelsportfolio

  • Unterabschnitt 2
    Allgemeines Risiko
  • Artikel 339
    Laufzeitbezogene Berechnung des allgemeinen Risikos
    Artikel 340
    Durationsbasierte Berechnung des allgemeinen Risikos

  • Abschnitt 3
    Aktieninstrumente
  • Artikel 341
    Nettopositionen in Aktieninstrumenten
    Artikel 342
    Spezifisches Risiko von Aktieninstrumenten
    Artikel 343
    Allgemeines Risiko von Aktieninstrumenten
    Artikel 344
    Aktienindizes

  • Abschnitt 4
    Übernahmegarantien
  • Artikel 345
    Verringerung von Nettopositionen

  • Abschnitt 5
    Eigenmittelanforderungen für das spezifische Risiko bei über Kreditderivate abgesicherten Positionen
  • Artikel 346
    Anerkennung von Absicherungen über Kreditderivate
    Artikel 347
    Anerkennung von Absicherungen über Erstausfall-Kreditderivate und n-ter-Ausfall-Kreditderivate

  • Abschnitt 6
    Eigenmittelanforderungen für OGA
  • Artikel 348
    Eigenmittelanforderungen für OGA
    Artikel 349
    Allgemeine Anforderungen an OGA
    Artikel 350
    Spezifische Methoden für OGA

  • KAPITEL 3
    Eigenmittelanforderungen für das Fremdwährungsrisiko
  • Artikel 351
    Schwellenwert und Gewichtung für das Fremdwährungsrisiko
    Artikel 352
    Berechnung der gesamten Netto-Fremdwährungsposition
    Artikel 353
    Fremdwährungsrisiko von OGA
    Artikel 354
    Eng verbundene Währungen

  • KAPITEL 4
    Eigenmittelanforderungen für das Warenpositionsrisiko
  • Artikel 355
    Wahl der Methode für das Warenpositionsrisiko
    Artikel 356
    Ergänzende Warengeschäfte
    Artikel 357
    Positionen in Waren
    Artikel 358
    Spezifische Instrumente
    Artikel 359
    Laufzeitbandverfahren
    Artikel 360
    Vereinfachtes Verfahren
    Artikel 361
    Erweitertes Laufzeitbandverfahren

  • KAPITEL 5
    Verwendung interner Modelle zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen

  • Abschnitt 1
    Erlaubnis und Eigenmittelanforderungen
  • Artikel 362
    Spezifische und allgemeine Risiken
    Artikel 363
    Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle
    Artikel 364
    Eigenmittelanforderungen bei der Verwendung interner Modelle

  • Abschnitt 2
    Allgemeine Anforderungen
  • Artikel 365
    Berechnung des Risikopotenzials und des Risikopotenzials unter Stressbedingungen
    Artikel 366
    Aufsichtliche Rückvergleiche und Multiplikationsfaktoren
    Artikel 367
    Anforderungen an die Risikomessung
    Artikel 368
    Qualitative Anforderungen
    Artikel 369
    Interne Validierung

  • Abschnitt 3
    Besondere Anforderungen an die Entwicklung von Modellen für spezifische Risiken
  • Artikel 370
    Anforderungen an die Entwicklung von Modellen für spezifische Risiken
    Artikel 371
    Ausschlüsse aus Modellen für das spezifische Risiko

  • Abschnitt 4
    Internes Modell für das zusätzliche Ausfall- und Migrationsrisiko
  • Artikel 372
    Pflicht zur Bereitstellung eines internen Modells für das zusätzliche Ausfall- und Migrationsrisiko (IRC-Modell)
    Artikel 373
    Anwendungsbereich des internen IRC-Modells
    Artikel 374
    Parameter des internen IRC-Modells
    Artikel 375
    Anerkennung von Absicherungen im internen IRC-Modell
    Artikel 376
    Besondere Anforderungen an das interne IRC-Modell

  • Abschnitt 5
    Internes Modell für Korrelationshandelsaktivitäten
  • Artikel 377
    Anforderungen an ein internes Modell für Korrelationshandelsaktivitäten

  • TITEL V
    EIGENMITTELANFORDERUNGEN FÜR DAS ABWICKLUNGSRISIKO
  • Artikel 378
    Abwicklungs-/Lieferrisiko
    Artikel 379
    Vorleistungen
    Artikel 380
    Aussetzung der Eigenmittelanforderungen

  • TITEL VI
    EIGENMITTELANFORDERUNGEN FÜR DAS RISIKO EINER ANPASSUNG DER KREDITBEWERTUNG (CVA-RISIKO)
  • Artikel 381
    Begriff der Anpassung der Kreditbewertung
    Artikel 382
    Anwendungsbereich
    Artikel 382a
    Ansätze für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko
    Artikel 383
    Standardansatz
    Artikel 383a
    Regulatorisches CVA-Modell
    Artikel 383b
    Eigenmittelanforderungen für Delta-Faktor- und Vega-Risiken
    Artikel 383c
    Risikofaktoren des Zinsrisikos
    Artikel 383d
    Risikofaktoren des Fremdwährungsrisikos
    Artikel 383e
    Risikofaktoren des Gegenpartei-Kreditspreadrisikos
    Artikel 383f
    Risikofaktoren des Referenz-Kreditspreadrisikos
    Artikel 383g
    Risikofaktoren des Aktienkursrisikos
    Artikel 383h
    Risikofaktoren des Warenpositionsrisikos
    Artikel 383i
    Delta-Risikosensitivitäten
    Artikel 383j
    Vega-Risikosensitivitäten
    Artikel 383k
    risikogewichteten Positionsbeträge für das Zinsrisiko
    Artikel 383l
    Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen des Zinsrisikos
    Artikel 383m
    Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelation des Zinsrisikos
    Artikel 383n
    risikogewichtete Positionsbeträge des Fremdwährungsrisikos
    Artikel 383o
    Korrelationen des Fremdwährungsrisikos
    Artikel 383p
    Risikogewichtete Positionsbeträge für das Gegenpartei-Kreditspreadrisiko
    Artikel 383q
    Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen des Gegenpartei-Kreditspreadrisikos
    Artikel 383r
    Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des Gegenpartei-Kreditspreadrisikos
    Artikel 383s
    RisikogewichteteR Positionsbeträge für das Referenz-Kreditspreadrisiko
    Artikel 383t
    Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen des Referenz-Kreditspreadrisikos
    Artikel 383u
    Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelation des Referenz-Kreditspreadrisikos
    Artikel 383v
    Risikogewichts-Unterklassen für das Aktienkursrisiko
    Artikel 383w
    Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des Aktienkursrisikos
    Artikel 383x
    Risikogewichts-Unterklassen für das Warenpositionsrisiko
    Artikel 383z
    Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des Warenpositionsrisikos
    Artikel 384
    Basisansatz
    Artikel 385
    Vereinfachter Ansatz
    Artikel 386
    Anerkennungsfähige Absicherungsgeschäfte

  • TEIL 4
    GROSSKREDITE
  • Artikel 387
    Gegenstand
    Artikel 388
    Ausnahmen von der Anwendung
    Artikel 389
    Begriffsbestimmung
    Artikel 390
    Berechnung des Risikopositionswerts
    Artikel 391
    Begriffsbestimmung des Instituts für die Zwecke von Großkrediten
    Artikel 392
    Begriffsbestimmung eines Großkredits
    Artikel 393
    Kapazitäten zur Ermittlung und Verwaltung von Großkrediten
    Artikel 394
    Meldepflichten
    Artikel 395
    Obergrenze für Großkredite
    Artikel 396
    Einhaltung der Anforderungen für Großkredite
    Artikel 397
    Berechnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen für Großkredite im Handelsbuch
    Artikel 398
    Verfahren zur Vermeidung einer Umgehung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung durch Institute
    Artikel 399
    Anerkannte Kreditrisikominderungstechniken
    Artikel 400
    Ausnahmen
    Artikel 401
    Berechnung der Wirkung von Kreditrisikominderungstechniken
    Artikel 402
    Risikopositionen, die aus Hypothekendarlehen resultieren
    Artikel 403
    Substitutionsansatz

  • TEIL 5
    RISIKOPOSITIONEN AUS ÜBERTRAGENEN KREDITRISIKEN

  • TITEL I
    ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIESEN TEIL
  • Artikel 404
    Anwendungsbereich

    • Bundesrecht Deutschland
    • Landesrecht Bayern
    • Europäisches Primärrecht
    • Europäisches Sekundärrecht

    Einwilligung

    Herzlich Willkommen bei Gesetze.legal.

    Vor Ihrem Besuch müssen Sie den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zustimmen.

    Mit dem Klick auf "Allem zustimmen" stimmen Sie insbesondere der Verwendung von Cookies (ohne Werbecookies) und der Verwendung von Google Analytics zu. Die Einwilligung bzgl. Werbung und Werbecookies erfolgt in einem separaten Dialog.

    Über die Schaltfläche Konfigurieren können Sie Ihre Einwilligungen/Cookies anpassen.

    Impressum