Artikel 428e CRR (VO (EU) 2013/575)
Netting von besicherten Kreditvergaben und Kapitalmarkttransaktionen
Aktiva und Verbindlichkeiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften mit ein und derselben Gegenpartei werden auf Nettobasis berechnet, sofern diese Aktiva und Verbindlichkeiten die in Artikel 429b Absatz 4 festgelegten Nettingbedingungen erfüllen.
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