Artikel 428e CRR (VO (EU) 2013/575)

Netting von besicherten Kreditvergaben und Kapitalmarkttransaktionen

Aktiva und Verbindlichkeiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften mit ein und derselben Gegenpartei werden auf Nettobasis berechnet, sofern diese Aktiva und Verbindlichkeiten die in Artikel 429b Absatz 4 festgelegten Nettingbedingungen erfüllen.

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