Artikel 72g CRR (VO (EU) 2013/575)

Abzugsbasis für Posten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

Für die Zwecke des Artikels 72e Absatz 1 Buchstaben b, c und d bringen die Institute die Bruttokaufpositionen vorbehaltlich der in den Artikeln 72h und 72i festgelegten Ausnahmen in Abzug.

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