Artikel 38 VO (EU) 2013/576

Änderungen der Anhänge

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 39 zur Änderung der Anhänge II bis IV delegierte Rechtsakte zu erlassen, um dem technischen Fortschritt, den wissenschaftlichen Entwicklungen und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie der Gesundheit von Heimtieren Rechnung zu tragen.

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