Artikel 37 VO (EU) 2013/608

Berichterstattung

Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2016 einen Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Verordnung. Dieser Bericht enthält erforderlichenfalls geeignete Empfehlungen.

Dieser Bericht nimmt Bezug auf etwaige nach dieser Verordnung eingetretene einschlägige Vorfälle im Zusammenhang mit auf der Durchfuhr durch das Zollgebiet der Union befindlichen Arzneimitteln, einschließlich einer Beurteilung ihrer möglichen Auswirkungen auf die Verpflichtungen, die die Union im Rahmen der auf der WTO-Ministerkonferenz in Doha vom 14. November 2001 verabschiedeten „Erklärung über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit” hinsichtlich des Zugangs zu Arzneimitteln eingegangen ist, sowie der Maßnahmen, die zur Behebung nachteiliger Auswirkungen ergriffen wurden.

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