ANHANG VO (EU) 2013/70

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Die Ware ist wie folgt zusammengesetzt (in GHT):

— Ethylalkohol
90
— Ethyl-tert-butylether (ETBE)
10

Die Ware wird als Massengut befördert.

22072000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2207 und 22072000.

Die Position 2207 liefert eine genauere Warenbezeichnung als Position 3824, aus der sich eine allgemeinere Warenbezeichnung ergibt. Daher ist eine Einreihung in Position 3824 unter Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 a ausgeschlossen.

Bei der Ware handelt es sich um ein einfaches Gemisch aus Ethylalkohol und ETBE. Wegen seines ETBE-Gehalts ist es für den menschlichen Verzehr nicht geeignet, was aber seine Verwendung für industrielle Zwecke nicht ausschließt (vgl. auch vierten Abschnitt der HS-Erläuterungen zur Position 2207).

Die Ware ist daher als vergällter Ethylalkohol in den KN-Code 22072000 einzureihen.

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