Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2013/70

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. Januar 2013

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Algirdas Šemeta

Mitglied der Kommission

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