ANHANG II VO (EU) 2013/715

Konformitätserklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 in Bezug auf Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft

1.

Erzeuger/Einführer des Kupferschrotts:

Name:

Anschrift:

Kontaktperson:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

2.
a)
Name oder Code der Schrottkategorie gemäß einer Industrievorgabe oder -norm:
b)
Ggegebenenfalls wichtigste technische Bestimmungen einer Kundenvorgabe (z. B. Zusammensetzung, Größe, Art, Eigenschaften):
3. Die Schrottsendung entspricht der unter Nummer 2 Buchstabe a genannten Industrievorgabe oder -norm bzw. der unter Nummer 2 Buchstabe b genannten Kundenvorgabe.
4. Menge der Sendung in kg:
5. Eine Bescheinigung über die Radioaktivitätsprüfung wurde gemäß einzelstaatlichen oder internationalen Vorschriften für die Überwachungs- und Reaktionsverfahren für radioaktiven Schrott ausgestellt
6. Der Schrotterzeuger wendet ein Managementsystem an, das den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 715/2013 entspricht und von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle oder einem Umweltgutachter oder — bei der Einfuhr von Schrott, der nicht mehr als Abfall anzusehen ist, in das Zollgebiet der EU — von einem unabhängigen Gutachter überprüft wurde.
7. Die Schrottsendung genügt den in Artikel 3 Absätze 1 bis 3 der Verordnung (EU) Nr. 715/2013 genannten Kriterien.
8.

Erklärung des Schrotterzeugers/Schrotteinführers: Ich erkläre hiermit, dass die obigen Informationen nach meinem besten Wissen vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.

Name:

Datum:

Unterschrift:

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