ANHANG II VO (EU) 2013/715
1. |
Erzeuger/Einführer des Kupferschrotts: Name: Anschrift: Kontaktperson: Telefon: Fax: E-Mail: |
2. |
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3. | Die Schrottsendung entspricht der unter Nummer 2 Buchstabe a genannten Industrievorgabe oder -norm bzw. der unter Nummer 2 Buchstabe b genannten Kundenvorgabe. |
4. | Menge der Sendung in kg: |
5. | Eine Bescheinigung über die Radioaktivitätsprüfung wurde gemäß einzelstaatlichen oder internationalen Vorschriften für die Überwachungs- und Reaktionsverfahren für radioaktiven Schrott ausgestellt |
6. | Der Schrotterzeuger wendet ein Managementsystem an, das den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 715/2013 entspricht und von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle oder einem Umweltgutachter oder — bei der Einfuhr von Schrott, der nicht mehr als Abfall anzusehen ist, in das Zollgebiet der EU — von einem unabhängigen Gutachter überprüft wurde. |
7. | Die Schrottsendung genügt den in Artikel 3 Absätze 1 bis 3 der Verordnung (EU) Nr. 715/2013 genannten Kriterien. |
8. |
Erklärung des Schrotterzeugers/Schrotteinführers: Ich erkläre hiermit, dass die obigen Informationen nach meinem besten Wissen vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Name: Datum: Unterschrift: |
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