Artikel 23 VO (EU) 2013/716
Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. September 2013. Die Artikel 3 und 4 gelten ab dem 1. März 2015.
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