Artikel 4 VO (EU) 2013/716

Anspielungen

Die Anspielung auf eine Spirituosenkategorie oder geografische Angabe darf in der Aufmachung eines Lebensmittels nicht mit der Verkehrsbezeichnung auf derselben Zeile stehen. Bei alkoholischen Getränken hat die Schriftgröße der Anspielung kleiner als die der Verkehrsbezeichnung und des zusammengesetzten Begriffs zu sein.

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