ANHANG VO (EU) 2013/766
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Flüssigerzeugnis auf der Grundlage fermentierter Milcherzeugnisse, mit Zusatz von Früchten und Getreideflocken, bestehend aus (in GHT):
sowie geringen Mengen an Aromastoffen, Karotin (Farbstoff) und Mikroorganismen für Lebensmittel. Die Ware ist in einer Kunststoffflasche mit einem Inhalt von 400 g aufgemacht und zum unmittelbaren Verzehr als Getränk bestimmt. |
22029095 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2202, 220290 und 22029095. Eine Einreihung der Ware in die Position 0403 als flüssiger Joghurt ist ausgeschlossen, weil Getreideflocken nicht zu den Stoffen gehören, die Waren des Kapitels 4 zugesetzt werden dürfen (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Kapitel 4, Allgemeines, Abschnitt I, zweiter Absatz). Darüber hinaus genügen Getreide nicht den Kriterien des Wortlauts der Position 0403, da sie nicht als Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao angesehen werden können. Eine Einreihung in die Position 1901 ist ebenfalls ausgeschlossen, weil die Ware die Merkmale eines Getränks des Kapitels 22 aufweist (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 1901 Abschnitt III, zweiter Absatz). Da die Ware unmittelbar als Getränk verzehrt werden kann, gehört sie zu Position 2202. Die Ware ist daher als „andere nichtalkoholhaltige Getränke” in die Position 2202 einzureihen. |
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