Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2013/766

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 7. August 2013

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Günther Oettinger

Mitglied der Kommission

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