Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2013/766
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 7. August 2013
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Günther Oettinger
Mitglied der Kommission
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