Artikel 5 VO (EU) 2013/811
Mess- und Berechnungsmethoden
Die gemäß Artikel 3 und 4 bereitzustellenden Informationen sind, wie in Anhang VII ausgeführt, mithilfe zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Mess- und Berechnungsmethoden auf dem anerkanntermaßen neuesten Stand der Technik zu ermitteln.
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