ANHANG VI VO (EU) 2013/811

Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass die Endnutzer das Produkt ausgestellt sehen, außer im Internet

1.
RAUMHEIZGERÄTE

1.1.
Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:

a)
die Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz des Modells, ermittelt gemäß Anhang II Nummer 1,
b)
die Wärmenennleistung einschließlich der Wärmenennleistung eventueller Zusatzheizgeräte in kW, gerundet auf die nächste ganze Zahl für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe unter durchschnittlichen Klimaverhältnissen,
c)
die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz in Prozent, auf die nächste ganze Zahl gerundet und gemäß Anhang VII Nummern 3 und 4 berechnet (für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe unter durchschnittlichen Klimaverhältnissen),
d)
den jährlichen Energieverbrauch in kWh als Endenergie und/oder in GJ als Brennwert, auf die nächste ganze Zahl gerundet und gemäß Anhang VII Nummer 3 und 4 berechnet (für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen),
e)
den Schallleistungspegel LWA in dB, in Innenräumen, auf die nächste ganze Zahl gerundet (gegebenenfalls für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe),

sowie ferner für Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung:

f)
der elektrische Wirkungsgrad in Prozent, auf die nächste ganze Zahl gerundet,

sowie ferner für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe:

g)
die Wärmenennleistung einschließlich der Wärmenennleistung eventueller Zusatzheizgeräte in kW, bei kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen, auf die nächste ganze Zahl gerundet,
h)
die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz in Prozent, bei kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen, auf die nächste ganze Zahl gerundet und gemäß Anhang VII Nummer 4 berechnet;
i)
der jährliche Energieverbrauch in kWh als Endenergie und/oder in GJ als Brennwert bei kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen, auf die nächste ganze Zahl gerundet und gemäß Anhang VII Nummer 4 berechnet,
j)
der Schallleistungspegel LWA im Freien in dB, auf die nächste ganze Zahl gerundet,

sowie ferner für Niedertemperatur-Wärmepumpen:

k)
die Angabe, dass die Niedertemperatur-Wärmepumpe nur für Niedertemperaturanwendungen geeignet ist.

1.2.
Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 1.1 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.

2.
KOMBIHEIZGERÄTE

2.1.
Die in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:

a)
für die Raumheizung die Mitteltemperaturanwendung, für die Warmwasserbereitung das angegebene Lastprofil, gekennzeichnet durch den entsprechenden Buchstaben, und die typische Nutzung gemäß Anhang VII Tabelle 15,
b)
die Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die Klasse für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz des Modells, ermittelt gemäß Anhang II Nummern 1 und 2,
c)
die Wärmenennleistung einschließlich der Wärmenennleistung eventueller Zusatzheizgeräte in kW, gerundet auf die nächste ganze Zahl für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe unter durchschnittlichen Klimaverhältnissen,
d)
für die Raumheizung der jährliche Energieverbrauch in kWh als Endenergie und/oder in GJ als Brennwert, auf die nächste ganze Zahl gerundet und gemäß Anhang VII Nummern 3 und 4 berechnet (für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe unter durchschnittlichen Klimaverhältnissen); für die Warmwasserbereitung der jährliche Stromverbrauch in kWh als Endenergie und/oder den jährlichen Brennstoffverbrauch in GJ als Brennwert, auf die nächste ganze Zahl gerundet und gemäß Anhang VII Nummer 5 berechnet (für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe unter durchschnittlichen Klimaverhältnissen),
e)
die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz in Prozent, auf die nächste ganze Zahl gerundet und gemäß Anhang VII Nummern 3 und 4 berechnet (für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe unter durchschnittlichen Klimaverhältnissen); die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in Prozent, auf die nächste ganze Zahl gerundet und gemäß Anhang VII Nummer 5 berechnet (für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe unter durchschnittlichen Klimaverhältnissen),
f)
der Schallleistungspegel LWA in dB, in Gebäuden, auf die nächste ganze Zahl gerundet (gegebenenfalls für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe),
g)
gegebenenfalls die Angabe, dass ein ausschließlicher Betrieb des Kombiheizgerätes zu Schwachlastzeiten möglich ist,

für Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe ist außerdem Folgendes anzugeben:

h)
die Wärmenennleistung einschließlich der Wärmenennleistung eventueller Zusatzheizgeräte in kW, bei kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen, auf die nächste ganze Zahl gerundet,
i)
für die Raumheizung der jährliche Energieverbrauch in kWh als Endenergie und/oder in GJ als Brennwert bei kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen, auf die nächste ganze Zahl gerundet und gemäß Anhang VII Nummer 4 berechnet; für die Warmwasserbereitung der jährliche Stromverbrauch in kWh als Endenergie und/oder der jährliche Brennstoffverbrauch in GJ als Brennwert bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen, auf die nächste ganze Zahl gerundet und gemäß Anhang VII Nummer 5 berechnet,
j)
die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz in Prozent, bei kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen, auf die nächste ganze Zahl gerundet und gemäß Anhang VII Nummer 4 berechnet; Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in Prozent bei kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen, auf die nächste ganze Zahl gerundet und gemäß Anhang VII Nummer 5 berechnet;
k)
der Schallleistungspegel LWA im Freien in dB, auf die nächste ganze Zahl gerundet.

2.2.
Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 2.1 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.

3.
VERBUNDANLAGEN AUS RAUMHEIZGERÄT, TEMPERATURREGLER UND SOLAREINRICHTUNG

3.1.
Die in Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:

a)
die Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz des Modells, ermittelt gemäß Anhang II Nummer 1,
b)
die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz in Prozent, auf die nächste ganze Zahl gerundet;
c)
die in Anhang IV Abbildung 1, Abbildung 2, Abbildung 3 bzw. Abbildung 4 aufgeführten Angaben

3.2.
Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 3.1 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.

4.
VERBUNDANLAGEN AUS KOMBIHEIZGERÄTEN, TEMPERATURREGLERN UND SOLAREINRICHTUNGEN

4.1.
Die in Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:

a)
die Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die Klasse für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz des Modells, ermittelt gemäß Anhang II Nummern 1 und 2,
b)
die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz in Prozent, auf die nächste ganze Zahl gerundet,
c)
die in Anhang IV Abbildung 1 bzw. Abbildung 3 aufgeführten Angaben,
d)
die in Anhang IV Abbildung 5 aufgeführten Angaben.

4.2.
Schrifttyp und -größe, in der alle unter Nummer 4.1 genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.

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