Artikel 2 VO (EU) 2013/812

Begriffsbestimmungen

Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Richtlinie 2010/30/EU gelten für die Zwecke dieser Verordnung folgende Begriffsbestimmungen:

1.
„Warmwasserbereiter” bezeichnet eine Vorrichtung, die

a)
an eine externe Trink- oder Sanitärwasserzufuhr angeschlossen ist,
b)
Wärme erzeugt und überträgt, um innerhalb bestimmter Zeiträume warmes Trink- oder Sanitärwasser in einer bestimmten Menge, mit einem bestimmten Temperaturniveau und einem bestimmten Durchsatz zu bereiten, und
c)
mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist;

2.
„Wärmeerzeuger” bezeichnet den Teil eines Warmwasserbereiters, der mithilfe eines oder mehrerer der folgenden Verfahren Wärme erzeugt:

a)
Verbrennung von fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen,
b)
Nutzung des Joule-Effektes in elektrischen Widerstandsheizelementen,
c)
Aufnahme von Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Boden und/oder von Abwärme;

3.
„Wärmenennleistung” bezeichnet die angegebene Wärmeleistung eines Warmwasserbereiters bei der Warmwasserbereitung unter Norm-Nennbedingungen in kW;
4.
„Speichervolumen” (V) bezeichnet das Nennvolumen eines Warmwasserspeichers in Litern;
5.
„Norm-Nennbedingungen” bezeichnet die Betriebsbedingungen für Warmwasserbereiter, unter denen die Wärmenennleistung, die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz und der Schallleistungspegel zu bestimmen sind, sowie die Betriebsbedingungen für Warmwasserspeicher zur Bestimmung der Warmhalteverluste;
6.
„Biomasse” bezeichnet den biologisch abbaubaren Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige einschließlich der Fischerei und der Aquakultur sowie den biologisch abbaubaren Teil von Industrie- und Siedlungsabfällen;
7.
„Biomasse-Brennstoff” bezeichnet einen gasförmigen oder flüssigen aus Biomasse hergestellten Brennstoff;
8.
„fossiler Brennstoff” bezeichnet einen gasförmigen oder flüssigen Brennstoff fossilen Ursprungs;
9.
„Warmwasserspeicher” bezeichnet einen Behälter zur Speicherung von Warmwasser einschließlich Zusatzmitteln zur Warmwasserbereitung und/oder zur Raumheizung, der mit keinerlei Wärmeerzeugern außer eventuell einem oder mehreren Hilfs-Tauchheizelementen ausgestattet ist;
10.
„Hilfs-Tauchheizelement” bezeichnet ein auf dem Joule-Effekt beruhendes elektrisches Widerstandsheizelement, das als Teil eines Warmwasserspeichers nur bei Unterbrechung der Versorgung durch die externe Wärmequelle (auch während der Wartung) oder bei deren Ausfall Wärme erzeugt oder Teil eines solarbetriebenen Warmwasserspeichers ist und Wärme liefert, wenn die Solarwärmequelle für das gewünschte Temperaturniveau nicht ausreicht;
11.
„Solareinrichtung” bezeichnet eine reine Solaranlage, einen Sonnenkollektor, einen solarbetriebenen Warmwasserspeicher oder eine Pumpe im Kollektorkreislauf, die separat in Verkehr gebracht werden;
12.
„reine Solaranlage” bezeichnet eine Vorrichtung, die mit einem oder mehreren Sonnenkollektoren und solarbetriebenen Warmwasserspeichern sowie möglicherweise mit Pumpen im Kollektorkreislauf und sonstigen Bauteilen ausgestattet ist, als Einheit in Verkehr gebracht wird und mit keinerlei Wärmeerzeugern außer eventuell einem oder mehreren Hilfs-Tauchheizelementen ausgestattet ist;
13.
„Verbundanlage aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen” bezeichnet eine für den Endnutzer erhältliche Verbundanlage aus einem oder mehreren Warmwasserbereitern und einer oder mehreren Solareinrichtungen;
14.
„Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz” (ηwh) bezeichnet den Quotienten zwischen der von einem Warmwasserbereiter oder einer Verbundanlage aus Warmwasserbereiter und Solareinrichtung gelieferten Nutzenergie und der zu ihrer Erzeugung notwendigen Energie in %;
15.
„Schallleistungspegel” (LWA) bezeichnet den A-bewerteten Schallleistungspegel in Innenräumen und/oder im Freien in dB;
16.
„Warmhalteverluste” (S) bezeichnet die Verlustleistung eines Warmwasserspeichers bei einer bestimmten Wasser- und Umgebungstemperatur in W;
17.
„Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe” bezeichnet einen Warmwasserbereiter, der zur Wärmeerzeugung Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Boden und/oder Abwärme nutzt.

In Anhang I sind zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Zwecke der Anhänge II bis IX aufgeführt.

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