Artikel 2 VO (EU) 2013/814

Begriffsbestimmungen

Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Richtlinie 2009/125/EG gelten für die Zwecke dieser Verordnung folgende Begriffsbestimmungen:

1.
„Warmwasserbereiter” bezeichnet eine Vorrichtung, die

a)
an eine externe Trink- oder Sanitärwasserzufuhr angeschlossen ist,
b)
Wärme erzeugt und überträgt, um innerhalb bestimmter Zeiträume warmes Trink- oder Sanitärwasser in einer bestimmten Menge, mit einem bestimmten Temperaturniveau und einem bestimmten Durchsatz zu bereiten, und
c)
mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist;

2.
„Wärmeerzeuger” bezeichnet den Teil eines Warmwasserbereiters, der mithilfe eines oder mehrerer der folgenden Verfahren Wärme erzeugt:

a)
Verbrennung von fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen,
b)
Nutzung des Joule-Effektes in elektrischen Widerstandsheizelementen,
c)
Aufnahme von Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Boden und/oder von Abwärme;

ein Wärmeerzeuger, der für einen mit einem solchen Wärmeerzeuger auszustattenden Warmwasserbereiter und dessen Gehäuse ausgelegt ist, gilt auch als Warmwasserbereiter;

3.
„Warmwasserbereitergehäuse” bezeichnet den Teil eines Warmwasserbereiters, der für den Einbau eines Wärmeerzeugers ausgelegt ist;
4.
„Wärmenennleistung” bezeichnet die angegebene Wärmeleistung eines Warmwasserbereiters bei der Warmwasserbereitung unter Norm-Nennbedingungen in kW;
5.
„Speichervolumen” (V) bezeichnet das Nennvolumen eines Warmwasserspeichers oder eines Speicher-Warmwasserbereiters in Litern;
6.
„Norm-Nennbedingungen” bezeichnet die Betriebsbedingungen für Warmwasserbereiter, unter denen die Wärmenennleistung, die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, der Schallleistungspegel sowie der Stickoxidausstoß zu bestimmen sind, sowie die Betriebsbedingungen für Warmwasserspeicher zur Bestimmung der Warmhalteverluste;
7.
„Biomasse” bezeichnet den biologisch abbaubaren Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige einschließlich der Fischerei und der Aquakultur sowie den biologisch abbaubaren Teil von Industrie- und Siedlungsabfällen;
8.
„Biomasse-Brennstoff” bezeichnet einen gasförmigen oder flüssigen aus Biomasse hergestellten Brennstoff;
9.
„fossiler Brennstoff” bezeichnet einen gasförmigen oder flüssigen Brennstoff fossilen Ursprungs;
10.
„konventioneller Warmwasserbereiter” bezeichnet einen Warmwasserbereiter, der durch Verbrennung von fossilen und/oder Biomasse-Brennstoffen und/oder durch Nutzung des Joule-Effekts in elektrischen Widerstandsheizelementen Wärme erzeugt;
11.
„Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe” bezeichnet einen Warmwasserbereiter, der zur Wärmeerzeugung Umgebungswärme aus Luft, Wasser oder Boden und/oder Abwärme nutzt;
12.
„solarbetriebener Warmwasserbereiter” bezeichnet einen Warmwasserbereiter, der mit einem oder mehreren Sonnenkollektoren, solarbetriebenen Warmwasserspeichern, Wärmeerzeugern und möglicherweise Pumpen im Kollektorkreislauf sowie mit sonstigen Bauteilen ausgestattet ist; solarbetriebene Warmwasserbereiter werden als Einheit in Verkehr gebracht;
13.
„Warmwasserspeicher” bezeichnet einen Behälter zur Speicherung von Warmwasser einschließlich Zusatzmitteln zur Warmwasserbereitung und/oder zur Raumheizung, der mit keinerlei Wärmeerzeugern außer eventuell einem oder mehreren Hilfs-Tauchheizelementen ausgestattet ist;
14.
„Hilfs-Tauchheizelement” bezeichnet ein auf dem Joule-Effekt beruhendes elektrisches Widerstandsheizelement, das als Teil eines Warmwasserspeichers nur bei Unterbrechung der Versorgung durch die externe Wärmequelle (auch während der Wartung) oder bei deren Ausfall Wärme erzeugt oder Teil eines solarbetriebenen Warmwasserspeichers ist und Wärme liefert, wenn die Solarwärmequelle für das gewünschte Temperaturniveau nicht ausreicht;
15.
„Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz” (ηwh) bezeichnet den Quotienten zwischen der von einem Warmwasserbereiter gelieferten Nutzenergie und der zu ihrer Erzeugung notwendigen Energie in %;
16.
„Schallleistungspegel” (LWA) bezeichnet den A-bewerteten Schallleistungspegel in Innenräumen und/oder im Freien in dB;
17.
„Warmhalteverluste” (S) bezeichnet die Verlustleistung eines Warmwasserspeichers bei einer bestimmten Wasser- und Umgebungstemperatur in W;
18.
„Umrechnungskoeffizient” (CC) bezeichnet einen Beiwert, der dem in der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(1) auf 40 % geschätzten durchschnittlichen Wirkungsgrad der Stromerzeugung in der EU entspricht; der Wert des Umrechnungskoeffizienten beträgt CC = 2,5.

In Anhang I sind zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Zwecke der Anhänge II bis VI aufgeführt.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.