ANHANG II VO (EU) 2013/877
Jahr 2020 | Jahr 2021 (1) | |||||||
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In Mio. EUR Zeitreihen der tatsächlichen Daten bis zum Quartal des zu übermittelnden Berichts |
Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 |
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie für Gesundheitsversorgung, Behandlung und Prävention anfallende Kosten | ||||||||
[Posten] | ||||||||
[ggf. weitere Posten](2) | ||||||||
Geschätzter Anteil der gesamten öffentlichen Gesundheitsausgaben, der direkt oder indirekt der Bewältigung der Auswirkungen von COVID-19 auf das Gesundheitssystem zuzurechnen ist (3) | ||||||||
[Posten] | ||||||||
[ggf. weitere Posten](2) | ||||||||
Sonstige indirekte Kosten, die für Gesundheitsversorgung, Behandlung und Prävention infolge der COVID-19-Krise anfallen | ||||||||
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[ggf. weitere Posten](2) |
Fußnote(n):
- (1)
Das letzte Jahr des Bereitstellungszeitraums oder der Auszahlung der Pandemie-Krisenhilfe (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt) ist auch das letzte Jahr der Berichterstattung, es sei denn, der Mitgliedstaat hat noch nicht alle in Anspruch genommenen Mittel verwendet.
- (2)
Posten und ggf. erforderliche Unterposten mit entsprechenden Erläuterungen, die eine vernünftige Bewertung der Kommission ermöglichen.
- (3)
Darunter fallen unter anderem Ausgaben für Krankenhäuser, stationäre und ambulante Heilbehandlungen und Rehabilitationsleistungen, Diagnostik, Arzneimittel, Prävention, Gesundheitsbehörden und gesundheitsbezogene Langzeitpflege.
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