ANHANG II VO (EU) 2013/877

Vierteljährlich zu übermittelnde Tabelle

Kosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Jahr 2020 Jahr 2021 (1)

In Mio. EUR

Zeitreihen der tatsächlichen Daten bis zum Quartal des zu übermittelnden Berichts

Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie für Gesundheitsversorgung, Behandlung und Prävention anfallende Kosten
[Posten]
[ggf. weitere Posten](2)
Geschätzter Anteil der gesamten öffentlichen Gesundheitsausgaben, der direkt oder indirekt der Bewältigung der Auswirkungen von COVID-19 auf das Gesundheitssystem zuzurechnen ist (3)
[Posten]
[ggf. weitere Posten](2)
Sonstige indirekte Kosten, die für Gesundheitsversorgung, Behandlung und Prävention infolge der COVID-19-Krise anfallen
[Posten]
[ggf. weitere Posten](2)

Fußnote(n):

(1)

Das letzte Jahr des Bereitstellungszeitraums oder der Auszahlung der Pandemie-Krisenhilfe (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt) ist auch das letzte Jahr der Berichterstattung, es sei denn, der Mitgliedstaat hat noch nicht alle in Anspruch genommenen Mittel verwendet.

(2)

Posten und ggf. erforderliche Unterposten mit entsprechenden Erläuterungen, die eine vernünftige Bewertung der Kommission ermöglichen.

(3)

Darunter fallen unter anderem Ausgaben für Krankenhäuser, stationäre und ambulante Heilbehandlungen und Rehabilitationsleistungen, Diagnostik, Arzneimittel, Prävention, Gesundheitsbehörden und gesundheitsbezogene Langzeitpflege.

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