Artikel 10 VO (EU) 2013/885

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt

ab dem 1. Oktober 2015 für die Bereitstellung am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits eingeführter Dienste;

ab dem 1. Oktober 2013 für die Bereitstellung am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung noch einzuführender Dienste.

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