Artikel 10 VO (EU) 2013/885

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt

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ab dem 1. Oktober 2015 für die Bereitstellung am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits eingeführter Dienste;

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ab dem 1. Oktober 2013 für die Bereitstellung am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung noch einzuführender Dienste.

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