Artikel 10 VO (EU) 2013/885
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt
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ab dem 1. Oktober 2015 für die Bereitstellung am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits eingeführter Dienste;
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ab dem 1. Oktober 2013 für die Bereitstellung am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung noch einzuführender Dienste.
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