Artikel 11 VO (EU) 2013/886

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Oktober 2013. Für Informationsdienste, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits bestehen, gilt sie jedoch ab dem 1. Oktober 2015.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.