Artikel 1 VO (EU) 2013/944

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert:

1.
Anhang IV wird entsprechend Anhang I dieser Verordnung geändert.
2.
Anhang VI Teil 3 wird wie folgt geändert:

a)
Tabelle 3.1 wird wie folgt geändert:

i)
Die Einträge in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die den Einträgen in Anhang II der vorliegenden Verordnung entsprechen, erhalten die Fassung der Einträge in Anhang II der vorliegenden Verordnung;
ii)
die Einträge in Anhang III der vorliegenden Verordnung werden in der Reihenfolge der Einträge in der Tabelle 3.1 in diese eingefügt.

b)
Tabelle 3.2 wird wie folgt geändert:

i)
Die Einträge in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die den Einträgen in Anhang IV der vorliegenden Verordnung entsprechen, erhalten die Fassung der Einträge in Anhang IV der vorliegenden Verordnung;
ii)
die Einträge in Anhang V der vorliegenden Verordnung werden in der Reihenfolge der Einträge in der Tabelle 3.2 in diese eingefügt.

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