Artikel 164 UZK (VO (EU) 2013/952)

Befugnisübertragung

Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, in denen die Regeln für die Erteilung der Bewilligung gemäß Artikel 163 Absatz 3 festgelegt werden.

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