Artikel 1 VO (EU) 2013/99

Aufstellung des Europäischen Statistischen Programms

Hiermit wird das Europäische Statistische Programm für den Zeitraum von 2013 bis 2017 (im Folgenden „Programm” ) aufgestellt.

Das Programm wird um den Zeitraum von 2018 bis 2020 verlängert.

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