Artikel 2 VO (EU) 2013/99

Mehrwert

Der Mehrwert des Programms besteht darin, dass mit ihm die europäischen Statistiken auf solche Informationen ausgerichtet sind, die zur Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Politik der Union erforderlich sind. Außerdem trägt es zur effizienten Ressourcennutzung bei, da mit ihm Maßnahmen gefördert werden, die einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung, Erstellung und Verbreitung harmonisierter, vergleichbarer, verlässlicher, nutzerfreundlicher und leicht zugänglicher statistischer Angaben leisten, wobei als Grundlage einheitliche Standards und gemeinsame Grundsätze entsprechend dem geltenden Verhaltenskodex für europäische Statistiken ( „Verhaltenskodex” ), der vom Ausschuss für das Europäische Statistische System (AESS) angenommen wurde, dienen, insbesondere die Qualitätskriterien der Relevanz, Genauigkeit und Zuverlässigkeit, Aktualität und Pünktlichkeit, Zugänglichkeit und Klarheit sowie Kohärenz und Vergleichbarkeit.

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