Artikel 3 VO (EU) 2013/99

Anwendungsbereich

Mit dieser Verordnung werden der Planungsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken, die Hauptbereiche und die Ziele der für den Zeitraum von 2013 bis 2020 geplanten Maßnahmen nach den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 festgelegt.

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