Artikel 4 VO (EU) 2013/99

Ziele

(1) Allgemein wird mit dem Programm angestrebt, dem Europäischen Statistischen System (ESS) die Rolle als führender Anbieter hochwertiger Statistiken über Europa zu erhalten.

(2) Unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen sowohl auf nationaler Ebene als auch auf Unionsebene sowie des Beantwortungsaufwands werden in statistischen Maßnahmen zum Zweck der Durchführung dieses Programms folgende spezifische Ziele verfolgt:

— Ziel 1:
Zeitnahe Bereitstellung statistischer Informationen zur Unterstützung der Entwicklung, Überwachung und Evaluierung der politischen Maßnahmen der Union, wobei Prioritäten entsprechend wiedergegeben werden und auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bereichen geachtet und den Bedürfnissen einer großen Bandbreite von Nutzern europäischer Statistiken, einschließlich sonstiger Entscheidungsträger, Forscher, Unternehmen und europäischer Bürger allgemein, auf kostenwirksame Weise und ohne unnötige Doppelarbeit gedient wird;
— Ziel 2:
Umsetzung neuer Methoden für die Erstellung europäischer Statistiken zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung;
— Ziel 3:
Stärkung der Partnerschaft innerhalb und außerhalb des ESS zur weiteren Steigerung seiner Produktivität und Stärkung seiner weltweit führenden Rolle in der amtlichen Statistik und
— Ziel 4:
Vorkehrungen für die kontinuierliche Bereitstellung dieser Statistiken während der gesamten Laufzeit des Programms, vorausgesetzt, dass sie nicht in die Mechanismen des ESS zur Prioritätensetzung eingreifen.

(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten allgemeinen und spezifischen Ziele sind zusammen mit den Indikatoren für das Monitoring der Durchführung des Programms im Anhang genauer dargelegt. Gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 unterliegt das Programm einer detaillierten Jahresplanung, die als integralen Bestandteil einen Mechanismus zur Prioritätensetzung einschließt. Die Ziele des Programms werden in enger und koordinierter Zusammenarbeit im ESS erreicht. Das Programm umfasst die Schaffung von geeigneten Instrumenten, die höhere Qualität und mehr Flexibilität des ESS und eine verbesserte Fähigkeit zur zügigen Deckung des Bedarfs der Nutzer herbeiführen. Es leistet Pionierarbeit durch die Ausarbeitung verlässlicher Indikatoren, mit denen den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts begegnet werden kann, d. h. Messung der Umweltverträglichkeit, der Lebensqualität und des sozialen Zusammenhalts, sowie die Wirtschaftstätigkeit im tertiären Sektor und in der Sozialwirtschaft erfassen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.