Artikel 1 VO (EU) 2014/1011
Format für die Mitteilung eines ausgewählten Großprojekts
Die Verwaltungsbehörde teilt der Kommission das ausgewählte Großprojekt nach Artikel 102 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in dem Format aus Anhang I der vorliegenden Verordnung mit.
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