Artikel 6 VO (EU) 2014/1011

Muster für den Zahlungsantrag einschließlich zusätzlicher Informationen zu Finanzinstrumenten

Der Zahlungsantrag aus Artikel 41 Absatz 4 und Absatz 131 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 wird im Einklang mit dem Muster aus Anhang VI der vorliegenden Verordnung erstellt und enthält gegebenenfalls zusätzliche Informationen zu Finanzinstrumenten.

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