Artikel 3 VO (EU) 2014/110

Umfang des Haushaltsplans

Der Haushaltsplan der PPP-Einrichtung beinhaltet Folgendes:

a)
die Einnahmen der PPP-Einrichtung, bestehend aus:

i)
den Finanzbeiträgen der Mitglieder zu den Verwaltungskosten;
ii)
den Finanzbeiträgen der Mitglieder zu den operativen Kosten;
iii)
bestimmten Ausgaben zugewiesenen Einnahmen.
iv)
den von der PPP-Einrichtung erzielten Einnahmen;

b)
die Ausgaben der PPP-Einrichtung, einschließlich der Verwaltungsausgaben.

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