Artikel 39 VO (EU) 2014/110
Gliederung der Jahresrechnungen
Die Jahresrechnungen der PPP-Einrichtung umfassen:
- a)
- den Jahresabschluss der PPP-Einrichtung;
- b)
- die Berichte über die Ausführung des Haushaltsplans der PPP-Einrichtung (Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement).
Die PPP-Einrichtung erstellt einen Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahres. Dieser Bericht gibt mindestens Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel, und zwar sowohl in absoluten Beträgen als auch prozentual, und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltslinien.
Wenn die Jahresrechnungen der PPP-Einrichtung nach den in Artikel 143 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 genannten Rechnungsführungsvorschriften konsolidiert werden müssen, übermittelt die PPP-Einrichtung den Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement spätestens am 31. März des folgenden Haushaltsjahres an das Europäische Parlament, den Rat, die Kommission und den Rechnungshof.
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