Artikel 42 VO (EU) 2014/110
Bericht über den Haushaltsvollzug
Die Berichte über den Haushaltsvollzug werden in Euro erstellt. Sie bestehen aus:
- a)
- Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge des Haushaltsjahres zusammenfassen;
- b)
- Erläuterungen, die die Informationen in den Übersichten ergänzen und kommentieren.
Die Berichte über den Haushaltsvollzug folgen der Gliederung des Haushaltsplans.
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