Artikel 42 VO (EU) 2014/110

Bericht über den Haushaltsvollzug

Die Berichte über den Haushaltsvollzug werden in Euro erstellt. Sie bestehen aus:

a)
Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge des Haushaltsjahres zusammenfassen;
b)
Erläuterungen, die die Informationen in den Übersichten ergänzen und kommentieren.

Die Berichte über den Haushaltsvollzug folgen der Gliederung des Haushaltsplans.

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