Artikel 17 VO (EU) 2014/1144
Bewertung der Mehrländerprogramme
Die Vorschläge für Mehrländerprogramme werden auf der Grundlage der Kriterien bewertet und ausgewählt, die in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gemäß Artikel 8 Absatz 2 angekündigt sind.
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