Artikel 24 VO (EU) 2014/1144

Anhörung

Im Rahmen der Durchführung dieser Verordnung kann die Kommission die Gruppe für den zivilen Dialog zu Qualität und Werbung anhören, die gemäß dem Beschluss 2013/767/EU der Kommission(1) eingesetzt wurde.

Fußnote(n):

(1)

Beschluss 2013/767/EU der Kommission vom 16. Dezember 2013 zur Einrichtung eines Rahmens für den zivilen Dialog im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/391/EG (ABl. L 338 vom 17.12.2013, S. 115).

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