Artikel 25 VO (EU) 2014/1144
Gemeinsamer Rahmen für die Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen
Im Einklang mit dem gemeinsamen Monitoring- und Evaluierungsrahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gemäß Artikel 110 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des gemeinsamen Rahmens für die Bewertung der Auswirkungen der im Rahmen dieser Verordnung finanzierten Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen sowie einer Reihe von Indikatoren. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 23 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Alle beteiligten Parteien übermitteln der Kommission sämtliche für die Bewertung der Auswirkungen der betreffenden Maßnahmen erforderlichen Angaben und Informationen.
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