ANHANG VO (EU) 2014/1153

ANHANG I

Anmerkung zur Tabelle:

Die Einträge „Kernvariable” und „Schlüsselvariable” in der Spalte „Gruppe” werden in Anhang III erläutert. Der Eintrag „ID” bedeutet, dass es sich um eine „Identifizierungsvariable” handelt (Auslassung nicht gestattet). Der Eintrag „QL” in der Spalte „Typ” steht für „qualitative Variable” Ja/Nein, „QM” steht für „qualitative Variable” mit verschiedenen Kategorien, wie in der Tabelle beschrieben, und „QT” für „quantitative Variable” . CVT steht für berufliche Weiterbildung (Continuing Vocational Training). IVT steht für berufliche Erstausbildung (Initial Vocational Training). NACE bezieht sich auf den Wirtschaftszweig nach der NACE Rev. 2.

1.
Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: Stichprobenmerkmale

Bezeichnung der Variable Gruppe Typ Beschreibung
COUNTRY ID Ländercode
ENTERPR ID Unternehmenskennung
REFYEAR ID Bezugsjahr
WEIGHT ID Gewichtungsfaktor. Zwei Dezimalstellen; als Dezimaltrennzeichen verwenden
NACE_SP ID Stichprobenplan — Kategorie des Wirtschaftszweigs
SIZE_SP ID Stichprobenplan — Größenklasse
NSTRA_SP ID Stichprobenplan — Anzahl der Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht, d. h. die Grundgesamtheit
N_SP ID Stichprobenplan — Anzahl der aus der Auswahlgrundlage in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht
SUB_SP ID Teilstichprobenindikator: zeigt an, ob das Unternehmen zur Teilstichprobe gehört
N_RESPST ID Zahl der auskunftgebenden Unternehmen in der durch die Variablen NACE_SP und SIZE_SP abgegrenzten Schicht
N_EMPREG ID Zahl der Beschäftigten laut Register
RESPONSE ID Response-Indikator (Typ der Stichprobeneinheit)
PROC ID Datenerhebungsmodus
IDLANGUA ID Sprache der Datenerhebung
IDREGION ID Identifikation der Region (NUTS-1-Ebene)
EXTRA1 ID Zusätzliche Variable 1 (siehe Anhang III)
EXTRA2 ID Zusätzliche Variable 2 (siehe Anhang III)
EXTRA3 ID Zusätzliche Variable 3 (siehe Anhang III)

2.
Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: Hintergrunddaten

Bezeichnung der Variable Gruppe Typ Beschreibung
A1 Kernvariable QM Tatsächlicher NACE-Code
A2tot Kernvariable QT Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres Beschäftigten
A2m QT Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres männlichen Beschäftigten
A2f QT Gesamtzahl der am 31. Dezember des Bezugsjahres weiblichen Beschäftigten
A4 Schlüsselvariable QT Gesamtzahl der von den Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden im Bezugsjahr
A5 Schlüsselvariable QT Arbeitskosten (direkt und indirekt) aller Beschäftigten im Bezugsjahr insgesamt

3.
Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: CVT-Strategien

Bezeichnung der Variable Gruppe Typ Beschreibung
A8 QL Im Unternehmen für CVT zuständige Person oder Abteilung
A9 QM Bewertung des zukünftigen Qualifizierungsbedarfs des Unternehmens
Ja, aber nicht regelmäßig (in erster Linie in Zusammenhang mit Personaländerungen)
Ja, ist Teil der Gesamtplanung im Unternehmen
Nein
A10 QM Reaktion auf zukünftigen Bedarf durch:
Berufliche Weiterbildung des derzeitigen Personals
Einstellung von neuem Personal mit den benötigten Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen
Einstellung von neuem Personal in Verbindung mit spezifischer Weiterbildung
Interne Umorganisation zur besseren Nutzung vorhandener Fähigkeiten und Kompetenzen
A12 QM Für die nächsten Jahre wichtige Fähigkeiten und Kompetenzen (die drei wichtigsten):
Allgemeine IT-Kenntnisse
Fachkenntnisse im IT-Bereich
Managementkompetenzen
Teamfähigkeit
Kundenorientiertes Verhalten
Problemlösungsfertigkeiten
Büro- und Verwaltungskenntnisse
Fremdsprachenkenntnisse
Technische, praktische oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse
Fähigkeiten in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation
Rechen- und/oder Schreib- und Lesekompetenzen
Alle nicht zutreffend
Weiß nicht
A13 QL Planung von CVT im Unternehmen mündet in schriftlichen Weiterbildungsplan oder schriftliches Weiterbildungsprogramm
A14 QL Jährlicher Bildungshaushalt, der CVT einschließt
A15 QL Nationale, sektorale oder andere Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern, durch die das CVT-Angebot abgedeckt wird
A16a QL An der Verwaltung von CVT beteiligte Personalvertreter/-ausschüsse
A16b QM Von Personalvertretern/-ausschüssen abgedeckte Aspekte:
Zielsetzung der Weiterbildung
Festlegung der Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer oder spezieller Zielgruppen
Form/Art der Weiterbildung (z. B. interne/externe Kurse, sonstige Formen wie betriebliche Weiterbildung am Arbeitsplatz)
Bildungsinhalte
Haushalt für Weiterbildung
Auswahl externer Weiterbildungsanbieter
Evaluierung/Bewertung der Weiterbildungsergebnisse

4.
Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: CVT-Merkmale

Bezeichnung der Variable Gruppe Typ Beschreibung
B1a Kernvariable QL Bereitstellung interner CVT-Kurse im Bezugsjahr
B1b Kernvariable QL Bereitstellung externer CVT-Kurse im Bezugsjahr
B2a Kernvariable QL Betriebliche Weiterbildung am Arbeitsplatz im Bezugsjahr
QM Teilnahme an betrieblicher Weiterbildung am Arbeitsplatz
Weniger als 10 % aller Beschäftigten
10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten
50 % oder mehr aller Beschäftigten
B2b Kernvariable QL Möglichkeit der Jobrotation, des Austauschs, der Abordnung oder der Studienreise im Bezugsjahr
QM Teilnahme an Jobrotation, Austausch, Abordnung oder Studienreise
Weniger als 10 % aller Beschäftigten
10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten
50 % oder mehr aller Beschäftigten
B2c Kernvariable QL Teilnahme an Konferenzen/Workshops im Bezugsjahr
QM Teilnahme an Konferenzen/Workshops
Weniger als 10 % aller Beschäftigten
10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten
50 % oder mehr aller Beschäftigten
B2d Kernvariable QL Teilnahme an Lern- oder Qualitätszirkeln im Bezugsjahr
QM Teilnahme an Lern- oder Qualitätszirkeln
Weniger als 10 % aller Beschäftigten
10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten
50 % oder mehr aller Beschäftigten
B2e Kernvariable QL Geplante Weiterbildung durch Selbststudium/E-Learning im Bezugsjahr
QM Teilnahme an Selbststudium/E-Learning
Weniger als 10 % aller Beschäftigten
10 % bis weniger als 50 % aller Beschäftigten
50 % oder mehr aller Beschäftigten
B3 QL Bereitstellung von CVT-Kursen im Jahr vor dem Bezugsjahr
B4 QL Bereitstellung anderer Formen von CVT im Jahr vor dem Bezugsjahr
B5a QL Existenz von CVT-Beiträgen im Bezugsjahr
QT Umfang der CVT-Beiträge (in Euro)
B5b QL Existenz von CVT-Einnahmen im Bezugsjahr
QT Umfang der CVT-Einnahmen (in Euro)
B6 QM Maßnahmen, die dem Unternehmen zugute kommen
Steuerliche Anreize (Steuerfreibeträge, Steuerbefreiungen, Steuergutschriften, Steuervergünstigungen, Steuerstundungen)
Einnahmen aus Weiterbildungsfonds (national, regional, sektoral)
EU-Finanzhilfen (z. B. Europäischer Sozialfonds)
Staatliche Finanzhilfen
Sonstige Quellen
Alle nicht zutreffend
Abschnitte 5 und 6 gelten für Unternehmen, die CVT-Kurse im Bezugsjahr anbieten [(B1a oder B1b) = Ja]. Abschnitt 7 gilt für alle weiterbildenden Unternehmen im Bezugsjahr, d. h.:

Unternehmen, die 2015 CVT-Kurse anbieten [(B1a oder B1b) = Ja] oder

Unternehmen, die andere Formen von CVT anbieten [(B2a oder B2b oder B2c oder B2d oder B2e) = Ja].

Abschnitt 8 gilt nur für nicht weiterbildende Unternehmen.

5.
Zu erhebende Variablen bei Unternehmen, die CVT-Kurse angeboten haben: CVT-Teilnehmer, -Themen und -Anbieter

Bezeichnung der VariableGruppeTypBeschreibung
C1totSchlüsselvariableQTGesamtzahl der Teilnehmer an allen CVT-Kursen
C2mQTZahl der Teilnehmer an CVT-Kursen — männlich
C2fQTZahl der Teilnehmer an CVT-Kursen — weiblich
C3totSchlüsselvariableQTInsgesamt auf CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)
C3iQTAuf interne CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)
C3eQTAuf externe CVT-Kurse verwendete bezahlte Arbeitszeit (in Stunden)
C4QTAnteil der auf Pflichtkurse zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufgewendeten Weiterbildungsstunden
C5QMThemen (die drei wichtigsten)
Allgemeine IT-Kenntnisse
Fachkenntnisse im IT-Bereich
Managementkompetenzen
Teamfähigkeit
Kundenorientiertes Verhalten
Problemlösungsfertigkeiten
Büro- und Verwaltungskenntnisse
Fremdsprachenkenntnisse
Technische, praktische oder arbeitsplatzbezogene Kenntnisse
Fähigkeiten in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation
Rechen- und/oder Schreib- und Lesekompetenzen
Alle nicht zutreffend
C6QMAnbieter (externe Kurse) (die drei wichtigsten)
Schulen, Universitäten und andere Hochschuleinrichtungen
Öffentliche Bildungseinrichtungen (vom Staat finanziert oder geleitet, z. B. Erwachsenenbildungszentren)
Private Bildungsunternehmen
Private Unternehmen, deren Haupttätigkeit nicht in der Weiterbildung besteht
Arbeitgeberverbände, Handelskammern, andere Einrichtungen oder Verbände
Gewerkschaften
Andere Bildungsanbieter

6.
Zu erhebende Variablen bei Unternehmen, die CVT-Kurse angeboten haben: CVT-Kosten

Bezeichnung der VariableGruppeTypBeschreibung
C7aQLExistenz von Gebühren oder Zahlungen für Kurse
QTKosten für CVT-Kurse — Gebühren und Zahlungen für Kurse für Beschäftigte (in Euro)
C7bQLExistenz von Reisekosten und Tagegeldern
QTKosten für CVT-Kurse — Reisekosten und Tagegelder (in Euro)
C7cQLExistenz von Arbeitskosten interner Ausbilder
QTKosten für CVT-Kurse — Arbeitskosten interner Ausbilder (in Euro)
C7dQLExistenz von Kosten für Bildungszentrum, Räumlichkeiten oder Unterrichtsmaterial
QTKosten für CVT-Kurse — Bildungszentrum, Räumlichkeiten und Unterrichtsmaterial für CVT-Kurse (in Euro)
C7subQLExistenz von nur 'Zwischensumme — CVT-Kosten' (keine Unterkategorien)
SchlüsselvariableQTZwischensumme CVT-Kosten (in Euro)
PACSchlüsselvariableQTKosten für Ausfallzeiten — zu ermitteln (PAC = C3tot × A5/A4 in Euro)
C7totSchlüsselvariableQTGesamtkosten CVT — zu ermitteln (C7tot = C7sub + B5a — B5b in Euro)

7.
Zu erhebende Variablen bei Unternehmen, die CVT-Kurse oder andere Formen von CVT angeboten haben: CVT — Qualität, Ergebnisse und Schwierigkeiten

Bezeichnung der VariableGruppeTypBeschreibung
D2aQMBewertung der Ergebnisse der CVT-Maßnahmen
Ja — alle Maßnahmen
Ja — einige Maßnahmen
Nein — Nachweis für Teilnahme reicht aus
D2bQMBewertungsmethoden
Zeugnis nach schriftlicher oder praktischer Prüfung
Zufriedenheitsbefragung der Teilnehmer
Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Teilnehmer in Bezug auf Weiterbildungsziele
Bewertung/Messung der Auswirkungen der Weiterbildung auf die Leistung relevanter Abteilungen des gesamten Unternehmens
Sonstiges
D3QMFaktoren, die das CVT-Angebot im Bezugsjahr eingeschränkt haben
Kein einschränkender Faktor: Niveau der angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen entsprach dem Unternehmensbedarf
Einstellung von Personen mit den erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen
Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen
Keine Angebote geeigneter CVT-Kurse auf dem Markt
Hohe Kosten für CVT-Kurse
IVT (berufliche Erstausbildung) wichtiger als CVT
Erhebliche CVT-Anstrengungen in den letzten Jahren
Personal hat nur begrenzt Zeit für Teilnahme an CVT
Andere Gründe

8.
Bei nicht weiterbildenden Unternehmen zu erhebende Variablen: Gründe für die Nichtbereitstellung von CVT-Maßnahmen

Bezeichnung der VariableGruppeTypBeschreibung
E1QMGründe für die Nichtbereitstellung von CVT-Maßnahmen im Bezugsjahr:
Vorhandene Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen entsprachen derzeitigem Bedarf des Unternehmens
Einstellung von Personen mit den erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen wurde bevorzugt
Schwierigkeiten bei der Bewertung des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen
Keine Angebote geeigneter CVT-Kurse auf dem Markt
Hohe Kosten für CVT-Kurse
IVT (berufliche Erstausbildung) wichtiger als CVT
Erhebliche CVT-Anstrengungen in den letzten Jahren
Personal hat keine Zeit für Teilnahme an CVT
Andere Gründe

9.
Bei allen Unternehmen zu erhebende Variablen: berufliche Erstausbildung (IVT)

Bezeichnung der VariableGruppeTypBeschreibung
F1KernvariableQLIVT-Teilnehmer, in der Regel im Unternehmen beschäftigt
F2QMGründe für die Bereitstellung von IVT (falls F1 = Ja)
Zur Qualifizierung künftiger Beschäftigter entsprechend dem Bedarf des Unternehmens
Zur Auswahl der besten Auszubildenden für die künftige Einstellung im Anschluss an IVT
Zur Vermeidung möglicher Diskrepanzen mit Blick auf den Unternehmensbedarf im Falle der Einstellung externer Mitarbeiter
Zur Nutzung der produktiven Kapazitäten von IVT-Teilnehmern bereits während der Zeit ihrer beruflichen Erstausbildung
Andere Gründe

ANHANG II

1.
Unternehmensregister, auf die in der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) Bezug genommen wird, werden als Hauptquelle für die Auswahlgrundlage herangezogen. Aus dieser Auswahlgrundlage wird eine für das ganze Land repräsentative geschichtete Zufallsstichprobe von Unternehmen gezogen.
2.
Die Stichprobe wird nach der NACE Rev. 2 und Größenklassen in mindestens nachstehend aufgeführter Untergliederung geschichtet:

20 NACE Rev. 2-Kategorien [B, C10-C12, C13-C15, C17-C18, C19-C23, C24-C25, C26-C28+C33, C29-C30, C16+C31-C32, D-E, F, G45, G46, G47, H, I, J, K64-K65, K66, L+M+N+R+S],

3 Unternehmensgrößenklassen nach Anzahl der Beschäftigten: (10-49), (50-249), (250 und darüber) für Länder mit weniger als 50 Mio. Einwohnern,

6 Unternehmensgrößenklassen nach Anzahl der Beschäftigten: (10-19), (20-49), (50-249), (250-499), (500-999), (1000 und mehr) für Länder mit 50 Mio. Einwohnern oder mehr.

3.
Der Stichprobenumfang wird so berechnet, dass für die zu schätzenden Parameter, die den Anteil der „weiterbildenden Unternehmen” für jede einzelne der oben aufgeführten 60 Schichten (120 Schichten für Mitgliedstaaten mit 50 Mio. Einwohnern oder mehr) nach Abzug der Non-Response-Quote in der Stichprobe bilden, gewährleistet ist, dass die maximale halbe Länge des Konfidenzintervalls von 95 % 0,2 beträgt.
4.
Zur Festlegung des Stichprobenumfangs kann folgende Formel verwendet werden:

n h 1c2teh1Nhrh

Dabei sind

rh=
die antizipierte Antwortquote in der Schicht h
c=
die maximale Länge der Hälfte des Konfidenzintervalls
teh=
der antizipierte Anteil der weiterbildenden Unternehmen in der Schicht h
Nh=
die Gesamtzahl der Unternehmen (weiterbildende und nicht weiterbildende Unternehmen) in der Schicht h

ANHANG III

Die Mitgliedstaaten ergreifen alle zur Verringerung der Item- und Unit-Non-Response geeigneten Maßnahmen. Vor der Imputation versuchen die Länder möglichst andere Datenquellen zu nutzen.

Kernvariablen, für die weder Auslassungen akzeptiert werden noch eine Imputation gestattet ist:

A1, A2tot, B1a, B1b, B2a(QL), B2b(QL) B2c(QL), B2d(QL) B2e(QL), F1.

Schlüsselvariablen, für die Auslassungen möglichst vermieden werden sollten und für die eine Imputation empfohlen wird:

A4, A5, C1tot, C3tot, C7sub(QT), PAC, C7tot.

Eine Imputation für Item-Non-Response wird innerhalb der folgenden allgemeinen Grenzen empfohlen:

1.
Enthält ein Datensatz weniger als 50 % der geforderten Variablen, sollte dieser Datensatz in der Regel als Unit-Non-Response betrachtet werden.
2.
Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse sind Imputationen nicht gestattet, wenn bei mehr als 50 % der auskunftgebenden Unternehmen Daten zu mehr als 25 % der quantitativen Variablen fehlen.
3.
Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse wird bei einer quantitativen Variable keine Imputation vorgenommen, wenn der Anteil der auskunftgebenden Unternehmen für diese Variable unter 50 % liegt.
4.
Für eine einzelne Schicht aus NACE Rev. 2 und Unternehmensgrößenklasse wird bei einer qualitativen Variable keine Imputation vorgenommen, wenn der Anteil der auskunftgebenden Unternehmen für diese Variable unter 80 % liegt.

Die quantitativen und die qualitativen Variablen sind in Anhang I festgelegt.

Die Regeln für die Imputation finden sich in dem in Artikel 8 angeführten Handbuch.

Die Mitgliedstaaten berechnen und übermitteln für jeden Datensatz ein anzuwendendes Gewicht zusammen mit den Hilfsvariablen, die gegebenenfalls zur Berechnung dieses Gewichts herangezogen wurden. Diese Hilfsvariablen sollten nach Bedarf als Variablen EXTRA1, EXTRA2, EXTRA3 erfasst werden. Die zur Ermittlung der Gewichte verwendete Methodik wird im Qualitätsbericht dargelegt.

ANHANG V

Die Mitgliedstaaten übermitteln einen Standardqualitätsbericht entsprechend dem Standardaufbau für Qualitätsberichte des Europäischen Statistischen Systems. Dem Standardqualitätsbericht wird eine Kopie des nationalen Fragebogens beigefügt.

Die standardisierten Qualitätskriterien werden wie folgt angewendet:

1.
RELEVANZ

Durchführung der Erhebung und Umfang, in dem die Statistiken dem aktuellen und potenziellen Nutzerbedarf entsprechen. Dabei werden die Nutzer und ihr individueller Bedarf beschrieben, und es wird evaluiert, bis zu welchem Grad dieser Bedarf gedeckt wurde.

2.
GENAUIGKEIT

2.1.
Stichprobenfehler

Darunter fällt Folgendes:

Beschreibung des Stichprobendesigns und der tatsächlichen Stichprobe;

Beschreibung der Berechnung der endgültigen Gewichte einschließlich Non-Response-Modell sowie verwendete Hilfsvariablen, angewandter Schätzer, z. B. Horvitz-Thompson-Schätzer, Varianz der Schätzwerte nach Stichprobenschicht, Software zur Varianzschätzung; insbesondere sollte eine Beschreibung der verwendeten Hilfsvariablen oder Informationen vorgelegt werden, damit die endgültigen Gewichte bei Eurostat neu berechnet werden können, da diese Angaben für die Varianzschätzung benötigt werden;

im Falle einer Non-Response-Analyse Beschreibung des Stichprobenbiases und Ergebnisse.

Zu liefernde Tabellen (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):

Zahl der Unternehmen in der Auswahlgrundlage;

Zahl der Unternehmen in der Bruttostichprobe und in der tatsächlichen Stichprobe.

Zu liefernde Tabellen für die beobachtete tatsächliche Stichprobe (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):

Variationskoeffizienten(1) für die folgenden Schlüsselstatistiken:

Gesamtzahl der Beschäftigten, Gesamtzahl der Unternehmen, die CVT anboten, Anteil der Unternehmen, die CVT anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen;

Gesamtzahl der Unternehmen, die CVT-Kurse anboten, Anteil der Unternehmen, die CVT-Kurse anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen;

Gesamtzahl der Beschäftigten in Unternehmen, die CVT anboten, Gesamtzahl der Teilnehmer an CVT-Kursen, Anteil der Teilnehmer an CVT-Kursen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, Anteil der Teilnehmer an CVT-Kursen an der Gesamtzahl der Beschäftigen in Unternehmen, die CVT anboten;

Gesamtkosten für CVT-Kurse;

Gesamtzahl der Unternehmen, die IVT (berufliche Erstausbildung) anboten, Anteil der Unternehmen, die IVT anboten, an der Gesamtzahl der Unternehmen.

2.2.
Systematische Fehler

2.2.1.
Erfassungsfehler

Darunter fällt Folgendes:

Beschreibung des für die Stichprobe herangezogenen Registers und seiner Qualität, im Register enthaltene Angaben und Häufigkeit der Aktualisierung;

Fehler aufgrund der Diskrepanzen zwischen Auswahlgrundlage und Zielpopulation und Teilpopulationen (Übererfassung, Untererfassung, Fehlklassifizierungen);

zur Erlangung dieser Informationen verwendete Methoden und Anmerkungen zur Verarbeitung von Fehlklassifizierungen.

Zu liefernde Tabellen für die beobachtete tatsächliche Stichprobe (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):

Zahl der Unternehmen;

Anteil der Unternehmen, für die die beobachteten Schichten den Stichprobenschichten entsprechen.

2.2.2.
Messfehler

Gegebenenfalls Bewertung der Fehler, die bei der Datenerfassung auftraten, aufgrund

des Fragebogendesigns (Ergebnisse aus Pre- oder Labortests, Befragungsstrategien);

der Berichtseinheit/der Auskunftsperson unter Berücksichtigung der im Unternehmen angewandten Art der Datenerfassung (z. B. Probleme und Strategien zur Ermittlung einer geeigneten Auskunftsperson (geeigneter Auskunftspersonen), Erinnerungsprobleme, Fehler beim Ausfüllen der Formulare, Unterstützung der Auskunftsperson). Dazu gehört eine Beschreibung und Bewertung der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um eine hohe Qualität der Informationen über die „Teilnehmer” zu gewährleisten und um eine Erfassung der Weiterbildungsmaßnahmen zu vermeiden;

der Existenz/Verwendung von relevanten Informationssystemen und Verwaltungsdatensätzen im Unternehmen, z. B. Entsprechung von Verwaltungs- und Erhebungskonzept (Bezugszeitraum, Verfügbarkeit von Individualdaten);

der zur Verringerung dieser Fehlerart verwendeten Methoden, von Problemen mit dem Fragebogen insgesamt oder einzelnen Fragen.

2.2.3.
Verarbeitungsfehler

Dazu gehören eine Beschreibung des Dateneditierungsprozesses, wie das Verarbeitungssystem und die dabei verwendeten Instrumente, Fehler aufgrund von Kodierung, Editierung, Gewichtung oder Tabellierung, Qualitätsüberprüfungen auf Makro-/Mikroebene und Korrekturen/fehlerhafte Editierungen.

2.2.4.
Ausfallquoten

Dies umfasst eine Bewertung der Unit- und Item-Non-Response und eine Beschreibung der zur „erneuten Kontaktaufnahme” ergriffenen Maßnahmen sowie Folgendes:

Bericht über Imputationsverfahren einschließlich der für die Imputation und/oder Neugewichtung angewandten Methoden;

Anmerkungen zur Methodik und Ergebnisse von Non-Response-Analysen oder anderer Methoden zur Bewertung der Effekte von Non-Response.

Zu liefernde Tabellen für die beobachtete tatsächliche Stichprobe (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):

Unit-Response-Quoten(2);

Item-Response-Quoten(3) für Folgendes in Bezug auf alle Auskunftgebenden: Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden für alle Auskunftgebenden und Gesamtarbeitskosten für alle Auskunftgebenden;

Item-Response-Quoten für folgende Angaben im Hinblick auf Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten:

Gesamtzahl der Teilnehmer an CVT-Kursen für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten;

Gesamtstundenzahl aller CVT-Kurse für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten, Stundenzahl interner CVT-Kurse für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten, Stundenzahl externer CVT-Kurse für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten;

Gesamtkosten der CVT-Kurse für Unternehmen, die CVT-Kurse anbieten.

3.
AKTUALITÄT UND FRISTGERECHTE LIEFERUNG

Dies umfasst eine Tabelle mit Daten zu Beginn und Abschluss der verschiedenen Projektphasen wie Feldarbeit (unterschiedliche Arten der Datenerfassung), Erinnerungsschreiben und Follow-up, Datenprüfung und -editierung, weitere Validierung und Imputation, (gegebenenfalls) Non-Response-Erhebung und Schätzungen sowie Datenübermittlung an Eurostat und Verbreitung der nationalen Ergebnisse.

4.
ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT

Dies umfasst die Art der an die Unternehmen versandten Ergebnisse, ein Verbreitungsschema der Ergebnisse und eine Kopie aller für die bereitgestellten Statistiken relevanten Methodikunterlagen.

5.
VERGLEICHBARKEIT

Dies umfasst die Abweichungen vom europäischen Standardfragebogen und von Definitionen aus dem in Artikel 8 angeführten Handbuch sowie eine Beschreibung von Verknüpfungen mit anderen statistischen Quellen (Nutzung bestimmter in Registern verfügbarer Daten, Verknüpfung der Erhebung mit anderen nationalen Erhebungen).

6.
KOHÄRENZ

Dies umfasst einen Vergleich mit Statistiken für dasselbe Phänomen oder Item aus anderen Erhebungen oder Quellen und eine Bewertung der Kohärenz mit den Statistiken zur Unternehmensstruktur (SUS) in Bezug auf die Zahl der Beschäftigten als Funktion der NACE Rev. 2 und Größenklassen. Zu liefernde Tabellen für die beobachtete tatsächliche Stichprobe (untergliedert nach NACE Rev. 2 und Größenklassen entsprechend dem nationalen Stichprobenplan):

Zahl der Beschäftigten aus den Statistiken zur Unternehmensstruktur und Zahl der Beschäftigten aus der CVTS;

Prozentsatz der Unterschiede (SUS — CVTS)/SUS.

7.
KOSTEN UND BELASTUNG

Dies umfasst eine Analyse von Belastung und Nutzen auf nationaler Ebene, beispielsweise unter Berücksichtigung der für die Beantwortung des Fragebogens benötigten Zeit, von problematischen Fragen und Variablen, von für die Beschreibung von CVT auf nationaler Ebene sinnvollsten/am wenigsten sinnvollen Variablen, des geschätzten oder tatsächlichen Zufriedenheitsgrads der Datennutzer auf nationaler Ebene, der unterschiedlichen Belastung kleiner und großer Unternehmen und der zur Verringerung der Belastung unternommenen Bemühungen.
1.
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

2.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

3.
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

4.
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 198/2006 erhält folgende Fassung:

© Europäische Union 1998-2021

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