Artikel 3 VO (EU) 2014/1175

Die Variablen bezüglich der Themen, die bei der Zweiten Erhebung über die Erwachsenenbildung für den Bereich 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 erfasst werden, und deren Aufschlüsselung sind in Anhang I dieser Verordnung festgelegt.

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