Artikel 4 VO (EU) 2014/1175

Die Standards für die Stichprobenauswahl und die Genauigkeit, die zur Erfüllung der Anforderungen notwendig sind, die an die Datenquellen und die Stichprobengrößen nach Bereich 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 gestellt werden, sind in Anhang II dieser Verordnung festgelegt.

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