Artikel 2 VO (EU) 2014/1198
Schwelle
Die Schwelle gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 gewährleistet, dass marktorientiert geführte Betriebe mit dem größtmöglichen Anteil der landwirtschaftlichen Erzeugung, der landwirtschaftlich genutzten Fläche und der in der Landwirtschaft Beschäftigten von der Erhebung erfasst werden.
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