Artikel 5 VO (EU) 2014/1198
Klassen der allgemeinen betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen und der Hauptausrichtungen
Die Klassen der allgemeinen betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen und der Hauptausrichtungen sowie die Entsprechung zwischen diesen gemäß Artikel 5b Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 sind in Anhang I der vorliegenden Verordnung festgelegt.
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