ANHANG III VO (EU) 2014/1253

Spezifische Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von NWLA gemäß Artikel 3 Absätze 2 und 4

1.
Vom 1. Januar 2016 an gilt:

Alle Lüftungsanlagen, außer solchen mit doppeltem Verwendungszweck, sind mit Mehrstufenantrieb oder Drehzahlregelung auszustatten.

Alle ZLA müssen über ein WRS verfügen.

Alle WRS müssen über eine Einrichtung zur thermischen Umgehung verfügen.

Die Mindestrückwärmezahl ηt_nwla aller WRS außer Kreislauf-Verbund-WRS in ZLA muss 67 % und der Effizienzbonus E = (ηt_nwla – 0,67) * 3000 betragen, wenn die Rückwärmezahl ηt_nwla wenigstens 67 % beträgt, anderenfalls ist E = 0.

Die Mindestrückwärmezahl ηt_nwla von Kreislauf-Verbund-WRS in ZLA muss 63 % und der Effizienzbonus E = (ηt_nwla – 0,63) * 3000 betragen, wenn die Rückwärmezahl ηt_nwla wenigstens 63 % beträgt, anderenfalls ist E = 0.

Die Mindestventilatoreffizienz für ELA (ηνu) beträgt

6,2 % * ln(P) + 35,0 %, wenn P ≤ 30 kW und

56,1 %, wenn P > 30 kW.

Die höchste innere spezifische Ventilatorleistung von Lüftungsbauteilen (SVLint_limit) in W/(m3/s) beträgt

für eine ZLA mit Kreislauf-Verbund-WRS

    1700 + E – 300 * qnom/2 – F, wenn qnom < 2 m3/s und

    1400 + E – F, wenn qnom ≥ 2 m3/s;

für eine ZLA mit anderem WRS

    1200 + E – 300 * qnom/2 – F, wenn qnom < 2 m3/s und

    900 + E – F, wenn qnom ≥ 2 m3/s;

250 für eine ELA, die mit einem Filter betrieben werden soll.

2.
Vom 1. Januar 2018 an gilt:

Alle Lüftungsanlagen, außer solchen mit doppeltem Verwendungszweck, sind mit Mehrstufenantrieb oder Drehzahlregelung auszustatten.

Alle ZLA müssen über ein WRS verfügen.

Alle WRS müssen über eine Einrichtung zur thermischen Umgehung verfügen.

Die Mindestrückwärmezahl ηt_nwla aller WRS außer Kreislauf-Verbund-WRS in ZLA muss 73 % und der Effizienzbonus E = (ηt_nwla – 0,73) * 3000 betragen, wenn die Rückwärmezahl ηt_nwla wenigstens 73 % beträgt, anderenfalls ist E = 0.

Die Mindestrückwärmezahl ηt_nwla von WRS in ZLA muss 68 % und der Effizienzbonus E = (ηt_nwla – 0,68) * 3000 betragen, wenn die Rückwärmezahl ηt_nwla wenigstens 68 % beträgt, anderenfalls ist E = 0.

Die Mindestventilatoreffizienz für ELA (ηνu) beträgt

6,2 % * ln(P) + 42,0 %, wenn P ≤ 30 kW und

63,1 %, wenn P > 30 kW.

Die höchste innere spezifische Ventilatorleistung von Lüftungsbauteilen (SVLint_limit) in W/(m3/s) beträgt

für eine ZLA mit Kreislauf-Verbund-WRS

    1600 + E – 300 * qnom/2 – F, wenn qnom < 2 m3/s und

    1300 + E – F, wenn qnom ≥ 2 m3/s;

für eine ZLA mit anderem WRS

    1100 + E – 300 * qnom/2 – F, wenn qnom < 2 m3/s und

    800 + E – F, wenn qnom ≥ 2 m3/s;

230 für eine ELA, die mit einem Filter betrieben werden soll.

Gehört zur Konfiguration ein Filter, ist das Produkt mit einer optischen Anzeige- oder akustischen Warnvorrichtung in der Steuerung auszustatten, die ausgelöst wird, sobald der Druckabfall am Filter den höchstzulässigen Wert überschreitet.

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