ANHANG III VO (EU) 2014/1253
Spezifische Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von NWLA gemäß Artikel 3 Absätze 2 und 4
- 1.
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Vom 1. Januar 2016 an gilt:
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Alle Lüftungsanlagen, außer solchen mit doppeltem Verwendungszweck, sind mit Mehrstufenantrieb oder Drehzahlregelung auszustatten.
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Alle ZLA müssen über ein WRS verfügen.
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Alle WRS müssen über eine Einrichtung zur thermischen Umgehung verfügen.
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Die Mindestrückwärmezahl ηt_nwla aller WRS außer Kreislauf-Verbund-WRS in ZLA muss 67 % und der Effizienzbonus E = (ηt_nwla – 0,67) * 3000 betragen, wenn die Rückwärmezahl ηt_nwla wenigstens 67 % beträgt, anderenfalls ist E = 0.
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Die Mindestrückwärmezahl ηt_nwla von Kreislauf-Verbund-WRS in ZLA muss 63 % und der Effizienzbonus E = (ηt_nwla – 0,63) * 3000 betragen, wenn die Rückwärmezahl ηt_nwla wenigstens 63 % beträgt, anderenfalls ist E = 0.
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Die Mindestventilatoreffizienz für ELA (ηνu) beträgt
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6,2 % * ln(P) + 35,0 %, wenn P ≤ 30 kW und
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56,1 %, wenn P > 30 kW.
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Die höchste innere spezifische Ventilatorleistung von Lüftungsbauteilen (SVLint_limit) in W/(m3/s) beträgt
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für eine ZLA mit Kreislauf-Verbund-WRS
1700 + E – 300 * qnom/2 – F, wenn qnom < 2 m3/s und
1400 + E – F, wenn qnom ≥ 2 m3/s;
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für eine ZLA mit anderem WRS
1200 + E – 300 * qnom/2 – F, wenn qnom < 2 m3/s und
900 + E – F, wenn qnom ≥ 2 m3/s;
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250 für eine ELA, die mit einem Filter betrieben werden soll.
- 2.
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Vom 1. Januar 2018 an gilt:
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Alle Lüftungsanlagen, außer solchen mit doppeltem Verwendungszweck, sind mit Mehrstufenantrieb oder Drehzahlregelung auszustatten.
Alle ZLA müssen über ein WRS verfügen.
Alle WRS müssen über eine Einrichtung zur thermischen Umgehung verfügen.
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Die Mindestrückwärmezahl ηt_nwla aller WRS außer Kreislauf-Verbund-WRS in ZLA muss 73 % und der Effizienzbonus E = (ηt_nwla – 0,73) * 3000 betragen, wenn die Rückwärmezahl ηt_nwla wenigstens 73 % beträgt, anderenfalls ist E = 0.
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Die Mindestrückwärmezahl ηt_nwla von WRS in ZLA muss 68 % und der Effizienzbonus E = (ηt_nwla – 0,68) * 3000 betragen, wenn die Rückwärmezahl ηt_nwla wenigstens 68 % beträgt, anderenfalls ist E = 0.
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Die Mindestventilatoreffizienz für ELA (ηνu) beträgt
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6,2 % * ln(P) + 42,0 %, wenn P ≤ 30 kW und
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63,1 %, wenn P > 30 kW.
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Die höchste innere spezifische Ventilatorleistung von Lüftungsbauteilen (SVLint_limit) in W/(m3/s) beträgt
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für eine ZLA mit Kreislauf-Verbund-WRS
1600 + E – 300 * qnom/2 – F, wenn qnom < 2 m3/s und
1300 + E – F, wenn qnom ≥ 2 m3/s;
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für eine ZLA mit anderem WRS
1100 + E – 300 * qnom/2 – F, wenn qnom < 2 m3/s und
800 + E – F, wenn qnom ≥ 2 m3/s;
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230 für eine ELA, die mit einem Filter betrieben werden soll.
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Gehört zur Konfiguration ein Filter, ist das Produkt mit einer optischen Anzeige- oder akustischen Warnvorrichtung in der Steuerung auszustatten, die ausgelöst wird, sobald der Druckabfall am Filter den höchstzulässigen Wert überschreitet.
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