Artikel 1 VO (EU) 2014/1255

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden die Bestimmungen zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 hinsichtlich des Inhalts der jährlichen Durchführungsberichte und der Schlussberichte einschließlich der Liste gemeinsamer Indikatoren festgelegt.

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