Artikel 1 VO (EU) 2014/1264
Die Verordnung (EU) Nr. 408/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Die Artikel 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
Artikel 1
Die Mitgliedstaaten übermitteln die in den Anhängen I und II der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 genannten statistischen Daten über Pestizide nach den SDMX-Datenstrukturdefinitionen. Die Daten werden der Kommission (Eurostat) über das zentrale Dateneingangsportal übermittelt oder sie werden der Kommission (Eurostat) zum Abruf auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.
Artikel 2Die Datenstruktur für die Übermittlung der Daten über das Inverkehrbringen von Pestiziden an die Kommission (Eurostat) ist in Anhang I aufgeführt.
Die Datenstruktur für die Übermittlung der Daten über die landwirtschaftliche Verwendung von Pestiziden an die Kommission (Eurostat) ist in Anhang II aufgeführt.
- 2.
- Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 408/2011 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
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