Artikel 1 VO (EU) 2014/1264

Die Verordnung (EU) Nr. 408/2011 wird wie folgt geändert:

1.
Die Artikel 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten übermitteln die in den Anhängen I und II der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 genannten statistischen Daten über Pestizide nach den SDMX-Datenstrukturdefinitionen. Die Daten werden der Kommission (Eurostat) über das zentrale Dateneingangsportal übermittelt oder sie werden der Kommission (Eurostat) zum Abruf auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt.

Artikel 2

Die Datenstruktur für die Übermittlung der Daten über das Inverkehrbringen von Pestiziden an die Kommission (Eurostat) ist in Anhang I aufgeführt.

Die Datenstruktur für die Übermittlung der Daten über die landwirtschaftliche Verwendung von Pestiziden an die Kommission (Eurostat) ist in Anhang II aufgeführt.

2.
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 408/2011 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

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