Präambel VO (EU) 2014/1264

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über Statistiken zu Pestiziden(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 wurde ein Rahmen für die Erstellung vergleichbarer europäischer Statistiken über den Verkauf und die landwirtschaftliche Verwendung von Pestiziden geschaffen.
(2)
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 sollen die statistischen Daten von den Mitgliedstaaten in elektronischer Form in einem geeigneten, von der Kommission festzulegenden technischen Format übermittelt werden.
(3)
In der Verordnung (EU) Nr. 408/2011 der Kommission(2) ist das Format für die Übermittlung der 2015 zu übermittelnden Statistiken über die Verwendung von Pestiziden nicht vorgesehen; die Verordnung sollte daher geändert werden.
(4)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 324 vom 10.12.2009, S. 1.

(2)

Verordnung (EU) Nr. 408/2011 der Kommission vom 27. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pestiziden im Hinblick auf das Übermittlungsformat (ABl. L 108 vom 28.4.2011, S. 21).

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