Präambel VO (EU) 2014/1290

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss 2014/872/GASP des Rates vom … zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren(1),

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014(2) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen.
(2)
Am 8. September 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 960/2014(3) zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erlassen.
(3)
Am 4. Dezember 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/872/GASP erlassen.
(4)
Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten, nach Erlass des Beschlusses 2014/872/GASP Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich.
(5)
Die Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und (EU) Nr. 960/2014 sollten daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

Siehe Seite 59 dieses Amtsblatts.

(2)

Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1).

(3)

Verordnung (EU) Nr. 960/2014 des Rates vom 8. September 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 271 vom 12.9.2014, S. 3).

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