Präambel VO (EU) 2014/1290
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss 2014/872/GASP des Rates vom … zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren(1),
auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014(2) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen.
- (2)
- Am 8. September 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 960/2014(3) zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erlassen.
- (3)
- Am 4. Dezember 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/872/GASP erlassen.
- (4)
- Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten, nach Erlass des Beschlusses 2014/872/GASP Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich.
- (5)
- Die Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und (EU) Nr. 960/2014 sollten daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
Siehe Seite 59 dieses Amtsblatts.
- (2)
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1).
- (3)
Verordnung (EU) Nr. 960/2014 des Rates vom 8. September 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 271 vom 12.9.2014, S. 3).
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